Hallo, ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei dieser vielleicht etwas sonderbaren Fragestellung weiterhelfen könnte.
Szenario:
1) Aufgrund des Verlustvortrags ergibt sich die Abgabepflicht einer Einkommenssteuererklärung (ESE) für das Jahr 2017 mit einer Abgabefrist von ausnahmsweise 7 Jahren. Die ESE für das Jahr 2017 muss daher spätestens Ende 2024 abgegeben werden.
2) Die ESE-Abgabe zum spätestmöglichen Zeitpunkt (Ende 2024) würde aufgrund von Zinsen zu einer maximalen Rückerstattung führen.
3) Da das Jahr 2018 nicht direkt auf das Verlustjahr 2016 folgt muss die ESE für das Jahr 2018 bereits nach 4 Jahren und nicht erst nach 7 Jahren abgegeben werden, also spätestens Ende 2022. Wenn diese Ende 2022 abgegeben wird muss die ESE für das Jahr 2017 spätestens dann mitabgegeben werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt erst 5 der 7 Jahre vergangen sind (und Zinsen für die fehlenden 2 Jahre verfallen müssten).
Szenario:
- Ende 2019: Abgabe einer Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags für die Jahre 2012 - 2016
(2012 - 2015: Erststudium mit Hinweis auf ausstehendes Gerichtsurteil bzgl. Werbungskosten, 2015 - 2016: Zweistudium). - 2020: Feststellung eines verbleibenden Verlustes Ende 2016
- Ab 2017: Als Arbeitnehmer (ohne allgemeine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung) wird jährlich genug Geld verdient, sodass keine Verluste verpuffen.
1) Aufgrund des Verlustvortrags ergibt sich die Abgabepflicht einer Einkommenssteuererklärung (ESE) für das Jahr 2017 mit einer Abgabefrist von ausnahmsweise 7 Jahren. Die ESE für das Jahr 2017 muss daher spätestens Ende 2024 abgegeben werden.
2) Die ESE-Abgabe zum spätestmöglichen Zeitpunkt (Ende 2024) würde aufgrund von Zinsen zu einer maximalen Rückerstattung führen.
3) Da das Jahr 2018 nicht direkt auf das Verlustjahr 2016 folgt muss die ESE für das Jahr 2018 bereits nach 4 Jahren und nicht erst nach 7 Jahren abgegeben werden, also spätestens Ende 2022. Wenn diese Ende 2022 abgegeben wird muss die ESE für das Jahr 2017 spätestens dann mitabgegeben werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt erst 5 der 7 Jahre vergangen sind (und Zinsen für die fehlenden 2 Jahre verfallen müssten).
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