Hallo, hoffentlich darf ich diese Frage hier stellen:
Um die Übungsleiterpauschale ansetzen zu können, muss eine entsprechende Tätigkeit als Dozent z.B. bei einem sozialen Träger nebenberuflich ausgeübt werden. Nebenberuflich heißt, nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Wo liegt nun diese Grenze für Dozenten oder Lehrer genau, wieviel UE á 45 Min sind noch zulässig, z.B. in Berlin. Wie wird das berechnet? Mit Urlaub oder ohne oder gelten 14 h oder UE/Wo noch als nebenberuflich? Ich finde im Internet die unterschiedlichsten Konstrukte, meine Sachbearbeiterin im FA war leider völlig ahnungslos. Ist die Grenze von Natur aus irgendwie auslegbar, sollte sie ein wenig überschritten sein, oder wer kann mir helfen und mir Genaues sagen? Vielen Dank dafür.
Um die Übungsleiterpauschale ansetzen zu können, muss eine entsprechende Tätigkeit als Dozent z.B. bei einem sozialen Träger nebenberuflich ausgeübt werden. Nebenberuflich heißt, nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Wo liegt nun diese Grenze für Dozenten oder Lehrer genau, wieviel UE á 45 Min sind noch zulässig, z.B. in Berlin. Wie wird das berechnet? Mit Urlaub oder ohne oder gelten 14 h oder UE/Wo noch als nebenberuflich? Ich finde im Internet die unterschiedlichsten Konstrukte, meine Sachbearbeiterin im FA war leider völlig ahnungslos. Ist die Grenze von Natur aus irgendwie auslegbar, sollte sie ein wenig überschritten sein, oder wer kann mir helfen und mir Genaues sagen? Vielen Dank dafür.
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