Hallo,
ich habe mein Gewerbe im November 2017 angemeldet, und da ich meine Steuernummer erst Mitte Januar bekommen habe, habe ich auch die Vorsteuererstattung für die beiden Monate November und Dezember erst Mitte Januar bekommen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Betrag jetzt unter Vorsteuererstattung in der Einnahmen-Überschussrechnung angeben kann, da dort steht, dass es bis einschließlich 10. Januar geht (da man die Vorsteuer für Dezember ja bis dahin gelten machen kann).
Kann mir da einer weiterhelfen?
Vielen Dank für eure Antworten!
ich habe mein Gewerbe im November 2017 angemeldet, und da ich meine Steuernummer erst Mitte Januar bekommen habe, habe ich auch die Vorsteuererstattung für die beiden Monate November und Dezember erst Mitte Januar bekommen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Betrag jetzt unter Vorsteuererstattung in der Einnahmen-Überschussrechnung angeben kann, da dort steht, dass es bis einschließlich 10. Januar geht (da man die Vorsteuer für Dezember ja bis dahin gelten machen kann).
Kann mir da einer weiterhelfen?
Vielen Dank für eure Antworten!
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