Ich bin Rentnerin und habe von meinem Bruder durch Grundstücksverkauf anteilig 16000€ geerbt . Wo muss ich dies in die Steuererklärung eintragen und mit welchem Steuerbetrag rechnen ? Welche Belege sind dazu einzureichen ?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Eisbeck
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Das musst du bei der Einkommensteuererklärung nicht eintragen. Es kann sein, dass das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt von dir irgendwann eine
Erbschaftsteuererklärung haben möchte. Da dein persönlicher Freibetrag aber bei 20.000 € liegt, fällt bei 16.000 € keine Erbschaftsteuer an. Bei der Erbschaftsteuer
darf man warten, bis man zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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