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Steuererklärung Student Entfernungspauschale

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    Steuererklärung Student Entfernungspauschale

    Hallo zusammen,

    ich bin aktuell dabei meine Steuererklärung für 2015 zu machen und habe diesbezüglich eine Frage zu den Werbungskosten (die mich verzweifeln lässt): Entfernungspauschale.

    Ein paar Eckpunkte:
    - Vollzeitstudium (zweiter Bildungsweg da Ausbildung vor dem Studium)
    - Werkstudententätigkeit während des Studiums an zwei verschieden Standorten des gleichen Unternehmen

    Ich habe nun bei den Tätigkeitsstätten folgendes angegeben
    Erste Tätigkeitsstätte (Hochschule): Arbeitstage je Woche 3, aufgesucht an 105 Tagen
    Weitere Tätigkeitsstätte (Arbeit Standort 1): Arbeitstage je Woche 2, aufgesucht an 95 Tagen
    Weitere Tätigkeitsstätte (Arbeit Standort 2): Arbeitstage je Woche 2, aufgesucht an 75 Tagen

    An den 3 Tagen wo ich in der Hochschule war, war ich vorher oder nachher noch auf der Arbeit, deshalb komme ich auf insgesamt auf 275 Tage.
    Ich habe bei beiden Standorten jeweils 2 Tage je Woche angegeben aber bei aufgesucht an X Tagen unterschiedliche Tage, weil es auch Wochen gab wo ich öfters an Standort 1 gearbeitet habe. Da es insgesamt 275 Tage sind bin ich mir sicher, dass das Finanzamt es so nicht anerkennen wird. Ich weiß einfach nicht wie ich es anders angeben soll. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Viele Grüße
    Micha

    #2
    Du kannst ja zusätzlich zum Ziel auch angeben, von wo aus das angefahren wurde.

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      #3
      Werkstudententätigkeit während des Studiums an zwei verschieden Standorten des gleichen Unternehmen
      Da solltest du dich schlau machen. Beim gleichen Unternehmen hat man nur eine erste Tätigkeitsstätte.

      https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Erste Tätigkeitsstelle ist doch die Hochschule
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Erste Tätigkeitsstelle ist doch die Hochschule
          Das ist aber ein anderes "Unternehmen"! Zwei erste Tätigkeitsstätten bei verschiedenen Unternehmen kann man natürlich schon haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Die Entfernungspauschale gibt es nur einmal am Tag.

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              #7
              Hallo,

              2 verschiedene AG einmal Stkl I einmal VI
              2x Fahrtkostenpauschale oder nicht?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                2x Fahrtkostenpauschale oder nicht?
                Bei verschiedenen AG gibt es die Entfernungspauschale natürlich 2x. Wie die Kilometer ermittelt werden, wenn man nicht zwischendurch zur Wohnung

                zurückkehrt, ist hier beschrieben: https://www.deubner-steuern.de/theme...tsstaette.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  zunächst einmal vielen Dank für Eure antworten. Ich habe mich jetzt auch noch mal erkundigt und werde die Fahrten zur Arbeit als Dienstreise (also Hin - und Rückweg) unter den sonstigen Werbungskosten aufzählen. Ein Kommilitone hat letztes Jahr ein Steuerseminar für für Studenten gemacht wo Ihm das auch so erklärt wurde. Was haltet Ihr davon?

                  Viele Grüße
                  Micha

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                    #10
                    Dienstreien kannst du für einen Standort des Unternehmens erklären, für beide Standorte wäre das meines Erachtens falsch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Und wenn ich einfach nur die Fahrten zu einem Standort bei den Dienstreisen angebe? Die Fahrten zum zweiten Standort würde ich dann einfach ganz weg lassen, weil die Zeit auch langsam knapp wird.

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                        #12
                        Eigentlich habe ich dir sowohl das entsprechende BMF-Schreiben wie auch die Vorgehensweise bei der Kombination von Fahrten zur Hochschule und zum

                        Betrieb verlinkt. Weglassen musst du nichts. Wenn dein AG keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt hat, kannst du dir die näher zur Wohnung gelegene

                        Arbeitsstätte für die Entfernungspauschale aussuchen und die Fahrten zur weiter entfernt liegenden Tätigkeitsstätte als Auswärtstätigkeit erklären
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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