Handwerkerleistungen - brutto oder netto MWSt.

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  • Gerard
    Benutzer
    • 21.02.2010
    • 98

    #1

    Handwerkerleistungen - brutto oder netto MWSt.

    Handwerkerleistungen - das ist das was ich dazu recherchieren konnte:

    Egal, ob haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistung: 20 % der Kosten können Sie von der Steuer absetzen. Allerdings gelten unterschiedliche Höchstgrenzen, je nachdem, ob Sie eine haushaltsnahe Dienst- oder eine haushaltsnahe Handwerkerleistung geltend machen.
    Aus diesem Grund ist es ratsam, genau darauf zu achten, was Sie als Dienstleistung (Mantelbogen, Zeile 72) und was Sie als Handwerkerleistung (Mantelbogen, Zeile 73) geltend machen. Nur eines haben beide gemeinsam: Sie müssen in Ihrem Haushalt bzw. Grundstück erbracht worden sein, sonst sind sie nicht „haushaltsnah“.
    Wie gesagt, auch hier mindert sich Ihre Steuerschuld um 20 % der Kosten: Bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen dürfen Sie allerdings nur die reinen Arbeitskosten absetzen - also nicht das eingesetzte Material, sondern nur die Anfahrt und die bei Ihnen abgeleisteten Stunden. Außerdem beläuft sich der maximal mögliche Steuerabzug auf lediglich 1.200 € wodurch sich Arbeitskosten von höchstens 6.000 € pro Kalenderjahr steuermindernd auswirken.

    Nur eine meiner Rechnungen von Handwerker - ausschließlich handwerkliche Leistungen, also KEIN Material - da ein aufwendiger alters-/behindertengerechter Bafa geförderter Badumbau lautet bereits ÜBER 6000 Euro inkl. MWSt. - ohne liegt sie darunter.
    Welcher Betrag wird durch das FA berücksichtigt, der mit oder ohne MWSt und ist deswegen einzutragen
    Frage deswegen, weil ich mir dann sämtliche anderen Rechnungen sparen könnte - oder?
    Zuletzt geändert von Gerard; 12.05.2018, 09:02.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46009

    #2
    AW: Handwerkerleistungen - brutto oder netto MWSt.

    Die Mehrwertsteuer auf die Arbeitskosten ist berücksichtigungsfähig, du kannst also die Bruttobeträge angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Gerard
      Benutzer
      • 21.02.2010
      • 98

      #3
      AW: Handwerkerleistungen - brutto oder netto MWSt.

      beim restlichen nehme ich mal Zustimmung, d.h. die EINE Rechnung ist ausreichend, die 2. kann ich sozusagen in die Mülltonne treten - absetzbar ja, aber es bringt nichts - richtig?

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15396

        #4
        AW: Handwerkerleistungen - brutto oder netto MWSt.

        Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
        absetzbar ja, aber es bringt nichts - richtig?
        ... wobei der Begriff absetzen hier natürlich falsch ist. Entweder hast Du also im Eingangsposting das Ergebnis Deiner Recherchen aus dem Gedächtnis nacherzählt, oder, falls es ein Zitat sein sollte, dann ist es einfach schlecht ausgedrückt.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46009

          #5
          AW: Handwerkerleistungen - brutto oder netto MWSt.

          Wenn du mit einer Rechnung bei den Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer schon über 6.000 € kommst, musst du den Rest nicht erklären.

          Handwerkerrechnungen müssen allerdings normalerweise mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden, deshalb einfach einige Jahre aufbewahren. Das ist ja auch für Gewährleistungsansprüche zu empfehlen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • Gerard
            Benutzer
            • 21.02.2010
            • 98

            #6
            AW: Handwerkerleistungen - brutto oder netto MWSt.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn du mit einer Rechnung bei den Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer schon über 6.000 € kommst, musst du den Rest nicht erklären.
            Danke für die Klarstellung, denn darum ging es mir, egal ob ich mich irgendwie "schlecht ausgedrückt" habe ;-).
            Der Rest ist selbstverständlich und dazu gäbe es noch ein Story,was aber zum Thema hier nicht mehr passend ist.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 46009

              #7
              Die hier 2018 gegebene Antwort war objektiv falsch, allerdings nicht wegen der Umsatzsteuer auf die Arbeitskosten, sondern weil ich überlesen hatte,

              dass die Maßnahme vom BAFA gefördert war. Bei Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel gibt es keine Steuerermäßigung !

              also KEIN Material - da ein aufwendiger alters-/behindertengerechter Bafa geförderter Badumbau lautet bereits ÜBER 6000 Euro inkl. MWSt. - ohne liegt sie darunter.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • Beamtenschweiß
                Erfahrener Benutzer
                • 10.04.2014
                • 3031

                #8
                Charlie24
                Gab es einen bestimmten Grund, warum du einen 8 Jahre alten Beitrag wieder ausgebuddelt hast? Glaube der darin enthaltene Fehler hat aktuell auch niemanden mehr gestört.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 46009

                  #9
                  Gab es einen bestimmten Grund, warum du einen 8 Jahre alten Beitrag wieder ausgebuddelt hast?
                  Das war reiner Zufall. Seit der Aktualisierung der Forensoftware wird auch bei den vielen "Gästen", die hier mitlesen, angezeigt, welche Themen sie

                  gerade betrachten. Ich habe da die letzten Tage einige der angezeigten Themen angeklickt und dabei festgestellt, dass viele Besucher recht alte Themen

                  lesen, die wegen Änderungen im Steuerrecht und bei den Formularen häufig nicht mehr aktuell sind. Dazu gehörte zufällig auch dieses Thema. Das ist zwar,

                  was die Umsatzsteuer angeht, immer noch richtig, aber wegen der geflossenen BAFA-Förderung waren die gegebenen Antworten ja trotzdem falsch.

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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