Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet und stelle in Handarbeit Schmuck selbst her. D. h., die Perlen, Verschlüsse usw. kaufe ich ein und gestalte daraus individuellen Schmuck.
In meiner Gewerbeanmeldung ist der Handel als Art des angemeldeten Betriebes angekreuzt. (Ist vielleicht auch nicht ganz richtig).
Jetzt stehe ich vor der großen Frage: Muss ich meine Einkünfte aus dem Kleingewerbe bei Gewerbebetrieb oder bei selbständiger Arbeit eintragen?
Kann mir jemand helfen?
ich habe ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet und stelle in Handarbeit Schmuck selbst her. D. h., die Perlen, Verschlüsse usw. kaufe ich ein und gestalte daraus individuellen Schmuck.
In meiner Gewerbeanmeldung ist der Handel als Art des angemeldeten Betriebes angekreuzt. (Ist vielleicht auch nicht ganz richtig).
Jetzt stehe ich vor der großen Frage: Muss ich meine Einkünfte aus dem Kleingewerbe bei Gewerbebetrieb oder bei selbständiger Arbeit eintragen?
Kann mir jemand helfen?
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