Zahnersatz absetzen

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  • bernds
    Neuer Benutzer
    • 31.12.2007
    • 104

    #1

    Zahnersatz absetzen

    Hallo, ich habe im letzten Jahr eine Zahnprothese bekommen und musste 5500€ zuzahlen.
    Wo muss ich das eintragen und kann ich die gesamte Summe absetzen oder muss ich da was splitten?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Das gibst du unter außergewöhnlichen Belastungen an und zwar die gesamte Summe.Ebenso die gefahrenen Km zur Zahnarztbehandlung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Wobei es dafür ab 2019 eine eigene Anlage Außergewöhnliche Belastungen gibt, Dort ist das jetzt die Zeile 13.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • bernds
        Neuer Benutzer
        • 31.12.2007
        • 104

        #4
        Ich hatte meinen Eigenkostenanteil eingetragen und habe noch zwei Handwerkerrechnungen eingetragen.
        Ich hatte dann eine Erstattung bekommen aber überlesen, dass ich eine Kostenaufstellung bzw. Dokumente nachreichen soll.Kann es sein das der Zahnersatz jetzt im Nachhinein wieder zurückgefordert wird?

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          ... aber überlesen, dass ich eine Kostenaufstellung bzw. Dokumente nachreichen soll.
          Dann reich die angeforderten Belege jetzt nach und entschuldige dich, dass du das überlesen bzw. nicht gelesen hast.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Zitat von bernds Beitrag anzeigen
            Ich hatte meinen Eigenkostenanteil eingetragen und habe noch zwei Handwerkerrechnungen eingetragen.
            Ich hatte dann eine Erstattung bekommen aber überlesen, dass ich eine Kostenaufstellung bzw. Dokumente nachreichen soll.Kann es sein das der Zahnersatz jetzt im Nachhinein wieder zurückgefordert wird?
            Hallo,

            hast du die Handwerkerrechnungen auch bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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            • bernds
              Neuer Benutzer
              • 31.12.2007
              • 104

              #7
              Mich wundert es nur das ich erst eine Erstattung bekommen habe aber die Dokumente einreichen soll.
              Nicht das der Zahnersatz doch nicht anerkannt wird und ich die komplette Summe des Eigenanteils nicht hätte eintragen dürfen.Die Handwerkerrechnungen habe ich unter Haushaltsnahe Beschäftigungen eingetragen.Eine Rechnung wurde bar bezahlt und steht auch so auf der Rechnung, dafür fehlt mir ein Kontoauszug

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15389

                #8
                Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Zahlung natürlich unbar zu leisten.

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                • FIGUL
                  Neuer Benutzer
                  • 05.03.2012
                  • 8544

                  #9
                  Hallo,

                  Zitat:Eine Rechnung wurde bar bezahlt und steht auch so auf der Rechnung, dafür fehlt mir ein Kontoauszug

                  Ich vermute, es könnte sich um die Handwerkerrechnung handeln.
                  Barzahlung geht überhaupt nicht

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45977

                    #10
                    Eine Rechnung wurde bar bezahlt und steht auch so auf der Rechnung,
                    Barzahlung ist nicht zulässig, das ist eindeutig so geregelt.

                    Beim Zahnersatz wurde eine zumutbare Eigenbelastung in Abzug gebracht, wobei es schon richtig ist, den gesamten Eigenanteil zu erklären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • bernds
                      Neuer Benutzer
                      • 31.12.2007
                      • 104

                      #11
                      Muss ich denn die gesamte Auflistung vom Zahnarzt zuschicken, dass sind ja über 10 Seiten oder reicht die Seite mit der Endsumme die ich bezahlen musste bzw. überwiesen habe?

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                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15389

                        #12
                        Du musst

                        Zitat von bernds Beitrag anzeigen
                        eine Kostenaufstellung bzw. Dokumente
                        vorlegen. Ist das genau so bezeichnet worden?

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                        • bernds
                          Neuer Benutzer
                          • 31.12.2007
                          • 104

                          #13
                          Der genaue Wortlaut:
                          “ Bitte reichen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Bescheids, eine Kostenaufstellung sowie Nachweise zu Ihren geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen und Handwerkerkosten ein“

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45977

                            #14
                            Bitte reichen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Bescheids, eine Kostenaufstellung sowie Nachweise zu Ihren geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen und Handwerkerkosten ein
                            Der Wortlaut ist doch eindeutig! Es kommt anscheinend jetzt öfter vor, dass die Finanzämter Belege erst mit dem Steuerbescheid anfordern. Deshalb sollte man

                            den Bescheid immer komplett lesen. Ich bin letztes Jahr in einem Steuerbescheid aufgefordert worden, bestimmte Nachweise mit der Steuererklärung für 2019, also

                            ein Jahr später einzureichen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • L. E. Fant
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.09.2013
                              • 15389

                              #15
                              Zitat von bernds Beitrag anzeigen
                              eine Kostenaufstellung sowie Nachweise zu Ihren geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen und Handwerkerkosten ein“
                              Darunter verstehe ich eine Liste mit den einzelnen Rechnungen sowie die Rechnungen selbst und im Fall der Handwerkerleistungen die Zahlungsnachweise.

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