Mit Schreiben vom 27.09.2019 hat das BMF das EÜR-Formular für 2019 veröffentlicht. https://www.bundesfinanzministerium....EUER-2019.html
Obwohl im amtlichen Formular sowohl bei Betriebseinnahmen wie auch bei Betriebsausgaben nach wie vor standardisierte Bezeichnungen verwendet werden,
wurden sowohl bei ElsterFormular wie auch bei Mein ELSTER bei jeder Zeile ein Textfeld namens Bezeichnung eingefügt, das als Pflichtfeld angelegt ist.
Wer gern alles detailliert erklären will, mag das ja begrüßen, wer aber wie bisher in den einzelnen Feldern nur die Summe der dort beschriebenen Einnahmen
und Ausgaben angeben will, hat damit keine rechte Freude. Damit ein Zahlenwert akzeptiert ist, muss nun zwingend ein Eintrag unter Bezeichnung erfolgen.
Jetzt kann man natürlich den amtlichen Erläuterungstext der jeweiligen Zeile dort erneut eintragen, damit die Prüfung zufrieden ist, die Frage bleibt aber:
Wozu soll das gut sein? Es geht mir wohlgemerkt nicht um die Felder an sich, sondern um die Festlegung als Pflichtfelder.
Obwohl im amtlichen Formular sowohl bei Betriebseinnahmen wie auch bei Betriebsausgaben nach wie vor standardisierte Bezeichnungen verwendet werden,
wurden sowohl bei ElsterFormular wie auch bei Mein ELSTER bei jeder Zeile ein Textfeld namens Bezeichnung eingefügt, das als Pflichtfeld angelegt ist.
Wer gern alles detailliert erklären will, mag das ja begrüßen, wer aber wie bisher in den einzelnen Feldern nur die Summe der dort beschriebenen Einnahmen
und Ausgaben angeben will, hat damit keine rechte Freude. Damit ein Zahlenwert akzeptiert ist, muss nun zwingend ein Eintrag unter Bezeichnung erfolgen.
Jetzt kann man natürlich den amtlichen Erläuterungstext der jeweiligen Zeile dort erneut eintragen, damit die Prüfung zufrieden ist, die Frage bleibt aber:
Wozu soll das gut sein? Es geht mir wohlgemerkt nicht um die Felder an sich, sondern um die Festlegung als Pflichtfelder.
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