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Überflüssige Pflichtfelder (Bezeichnungen) in der EÜR für 2019

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    Überflüssige Pflichtfelder (Bezeichnungen) in der EÜR für 2019

    Mit Schreiben vom 27.09.2019 hat das BMF das EÜR-Formular für 2019 veröffentlicht. https://www.bundesfinanzministerium....EUER-2019.html

    Obwohl im amtlichen Formular sowohl bei Betriebseinnahmen wie auch bei Betriebsausgaben nach wie vor standardisierte Bezeichnungen verwendet werden,

    wurden sowohl bei ElsterFormular wie auch bei Mein ELSTER bei jeder Zeile ein Textfeld namens Bezeichnung eingefügt, das als Pflichtfeld angelegt ist.

    Wer gern alles detailliert erklären will, mag das ja begrüßen, wer aber wie bisher in den einzelnen Feldern nur die Summe der dort beschriebenen Einnahmen

    und Ausgaben angeben will, hat damit keine rechte Freude. Damit ein Zahlenwert akzeptiert ist, muss nun zwingend ein Eintrag unter Bezeichnung erfolgen.

    Jetzt kann man natürlich den amtlichen Erläuterungstext der jeweiligen Zeile dort erneut eintragen, damit die Prüfung zufrieden ist, die Frage bleibt aber:

    Wozu soll das gut sein? Es geht mir wohlgemerkt nicht um die Felder an sich, sondern um die Festlegung als Pflichtfelder.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Hallo Charlie24,
    ich verzweifele gerade an den von Dir oben beschriebenen (und in Frage gestellten) Textfeldern "Bezeichnung", denn es scheint egal, was ich eingebe, es kommt immer eine Fehlermeldung - auch wenn ich den amtlichen Erläuterungstext der jeweiligen Zeile hineinkopiere. Falls Du hier eine Lösung kennst oder einen Hinweis hast, wäre es super, wenn Du ihn teilen könntest. Die telefonische Elster-Hotline konnte mir übrigens nicht weiterhelfen, weil es kein technisches Problem ist...
    Auf jeden Fall besten Dank vorab & beste Grüße
    Anna


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      #3
      Hallo,

      wie lautet die Fehlermeldung?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hallo FIGUL,
        die Fehlermeldung ist ein Kasten namens "Hinweis", in dem steht: "Ein Eintrag auf der Seite muss noch übernommen, bearbeitet oder gegebenenfalls gelöscht werden". Er erscheint, wenn ich zur nächsten Seite "blättern" oder das Formular speichern und schließen möchte.
        Dank & Gruß
        Anna

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          #5
          Du musst die Eingabe mit einem Klick auf den Haken abschließen.

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            #6
            Ach so...den winzigen Haken habe ich überhaupt nicht gesehen.
            VIELEN DANK!

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              #7
              Ich kann auch mit dem Haken keine leere Bezeichnung absenden. Ich erhalte immer diesen Fehler zB bei der Zeile Waren und Rohstoffen.

              "Die Bezeichnung und der Betrag zu Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten müssen in der Einzelaufstellung gemeinsam angegeben werden."

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                #8
                Ich kann auch mit dem Haken keine leere Bezeichnung absenden
                Das ist ab 2019 doch auch nicht mehr möglich! Du musst in jedes Feld mit einem Betrag immer auch einen Text eingeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich bekomme aus meiner Buchhaltungssoftware nur die Summen der Kategorien raus. Also nehme ich als Bezeichnung einfach den Text der entsprechenden Zeile, zB „Waren und Rohstoffe“? Ist das als Bezeichnung ausreichend?

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                    #10
                    Also nehme ich als Bezeichnung einfach den Text der entsprechenden Zeile, zB „Waren und Rohstoffe“? Ist das als Bezeichnung ausreichend?
                    Sicher ist das ausreichend, du musst nicht weiter spezifizieren.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ich fülle gerade in der ELSTER-Software die EÜR 2019 aus und bin nun auch darauf aufmerksam gemacht worden (durch die Plausibilitätsprüfung), dass ich überall die Bezeichnungen eintragen muss. Auch ich frage mich, warum das so ist.

                      Früher habe ich meine detaillierte Auflistung als Excel-Datei ans FA geschickt. Dann hieß es, ich soll den Vordruck verwenden und keine Auflistung mehr schicken. Und nun soll ich diese Auflistung wieder in die EÜR machen, sodass ich alles doppelt habe (Excel und EÜR)?

                      Oder ist das sicher, dass man einfach die amtliche Beschreibung der Ein- und Ausgaben eintragen kann, also das, was direkt jeweils darüber steht?

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                        #12
                        Oder ist das sicher, dass man einfach die amtliche Beschreibung der Ein- und Ausgaben eintragen kann, also das, was direkt jeweils darüber steht?
                        Aber sicher genügt das! https://forum.elster.de/anwenderforu...515#post298515
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Vielen Dank, das ist auf jeden Fall eine eindeutige Aussage.

                          NACHTRAG: Ich habe mich letzendlich für eine ganz grobe Beschreibung der jeweiligen Ausgaben und der Einnahmen entschieden. Sowas wie "Einnahmen aus X Rechnungen" und "Diverse Kosten v. a. für Webhosting". Ist, finde ich, ein guter Mittelweg.
                          Zuletzt geändert von ; 31.05.2020, 17:05.

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