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Beschwerde: ***ismus in der Steuererklärung

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    Beschwerde: ***ismus in der Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe mein Anliegen bereits in einem Brief verfasst dun weiß nicht so recht wohin damit. An wen kann ich mich diesbezüglich wenden? Außerdem würde mich Ihre Meinung hierzu interessieren:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    soeben habe ich meine Einkommensteuererklärung über das Elster Online-Portal eingereicht und wie bereits in vergangenen Jahren musste ich mich auch dieses Jahr wieder sehr darüber ärgern.

    Ich absolviere derzeit ein Vollzeit-Masterstudium an der Universität Mannheim und, da ich finanziell auf mich selbst angewiesen bin, arbeite ich nebenher 20 Stunden die Woche, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dass ich diesen hohen Anforderungen Jahr für Jahr gerecht werde, erfüllt mich mit Stolz. Umso mehr trifft es mich als junge, selbstständige Frau, wenn ich von Ihrem Online-Tool, aufgrund meines Geschlechtes, lediglich auf Person B, das Anhängsel zu meinem fiktiven „Ehemann“ reduziert werde.

    Es ärgert mich, dass ich mein wohlverdientes Einkommen unter der Kategorie „der Ehemann“ eingeben soll, als ob ein anderer die Arbeit getan hätte. Sie scheinen sich so sicher zu sein, dass alle Frauen finanziell von einem Mann abhängig sein müssen, dass Sie nicht einmal die Möglichkeit bieten jemand anderen als „den Ehemann“ als Kontoinhaber*in des Hauptverdieners bzw. Hauptverdienerin anzugeben. Diese Ansicht ist nicht nur ärgerlich sondern erschreckend: Jedes Jahr wenn ich und Millionen weitere alleinstehende Frauen unsere Steuererklärung abgeben, werden wir von der Bundesregierung daran erinnert, dass wir ja doch nur die Person B in unserer Gesellschaft sind.

    Das aufgezeigte Problem sollte durch eine simple Änderung zu lösen sein: verzichten Sie auf die sinnfreie Zuordnung der „Person A“ als Ehemann und „Person B“ als Ehefrau. Nutzen Sie eine präzise Bezeichnung, die das beinhaltet worauf es in diesem Kontext ankommt: die „steuerpflichtige Person“ losgelöst von Geschlechterrollen.

    Beispielsweise:
    Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LpartG)
    Ersetzt durch:
    Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LpartG)

    Ich kann verstehen, dass die Wortwahl durchaus ihre Gründe haben wird und eventuell sogar an Gesetzestexte gebunden ist. Allerdings sollte es uns im Deutschland des 21. Jahrhunderts möglich sein jeden und jede – unabhängig der erbrachten Leistung oder des ehelichen Standes – mit dem gleichem Respekt und der gleichen Anerkennung zu würdigen.

    Über eine Rückmeldung Ihrerseits oder gar die Umsetzung der gemachten Vorschläge würde ich mich sehr freuen."


    Was meinen Sie dazu?


    #2
    Zum einen hat das nichts mit dem Thema der elektronischen Steuererklärung zu tun, die Reihenfolge ist sowohl bei der papiernen als auch bei der elektronischen Steuererklärung gleich. Zum anderen elftjährt es sich am Dienstag, dass das Finanzgericht Berlin-Brandenburg genau diese Frage entschieden hat. Das Aktenzeichen lautet: 3 K 1147/06.
    Im übrigen bist Du nicht betroffen, denn als Single bist Du automatisch die "steuerpflichtige Person", da bei Dir eine Zusammenveranlagung gar nicht erfolgt, du stehst also an erster und einziger Stelle. Du gibst deine Einkünfte gerade nicht unter Ehemann ein, sondern unter "steuerpflichtige Person", also völlig geschlechtsneutral.
    Zuletzt geändert von Picard777; 13.01.2020, 09:39. Grund: elftjährt statt zehnjährt
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Das brauchst du nirgendwo hinschicken. Mit den Bezeichnungen und der Reihenfolge befassen sich seit längerer Zeit Arbeitsgruppen der Steuerverwaltung,

      ohne bisher zu einer simplen Lösung zu kommen. Du bist im Übrigen nicht die Person B und auch nicht die Ehefrau, sondern die Steuerpflichtige Person.

      Alleinstehende können bekanntlich nicht zusammenveranlagt werden und die Definitionen Ehemann und Ehefrau gelten nur bei Zusammenveranlagung, das

      gilt gleichermaßen für die Bezeichnung Person A und Person B.

      Die Bezeichnung Steuerpflichtige Person ist unstreitig geschlechterneutral und als alleinstehende Person steht man im Formular sowieso immer ganz oben,

      also an erster Stelle. Was soll daran falsch sein?

      https://www.stern.de/neon/wilde-welt...l-8971308.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Bezeichnung Steuerpflichtige Person ist unstreitig geschlechterneutral
        Aber es heißt doch die Person

        Kommentar


          #5
          Des TE wäre wohl "das Person" lieber -geschlechtsneutral- weder männlich noch weiblich...
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            Wenn Studentin23 schreibt:
            Nutzen Sie eine präzise Bezeichnung, die das beinhaltet worauf es in diesem Kontext ankommt: die „steuerpflichtige Person“ losgelöst von Geschlechterrollen.
            dann zeigt das, dass sie die Bezeichnungen im Formular nicht genau gelesen oder nicht verstanden hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Auf Forentrolle können wir hier gern verzichten !

              Liebe Grüße
              Hermann Geiger
              Zuletzt geändert von Charlie24; 18.08.2022, 15:36. Grund: Sinnloser Textbeitrag gelöscht

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