Hallo zusammen,
ich habe mein Anliegen bereits in einem Brief verfasst dun weiß nicht so recht wohin damit. An wen kann ich mich diesbezüglich wenden? Außerdem würde mich Ihre Meinung hierzu interessieren:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben habe ich meine Einkommensteuererklärung über das Elster Online-Portal eingereicht und wie bereits in vergangenen Jahren musste ich mich auch dieses Jahr wieder sehr darüber ärgern.
Ich absolviere derzeit ein Vollzeit-Masterstudium an der Universität Mannheim und, da ich finanziell auf mich selbst angewiesen bin, arbeite ich nebenher 20 Stunden die Woche, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dass ich diesen hohen Anforderungen Jahr für Jahr gerecht werde, erfüllt mich mit Stolz. Umso mehr trifft es mich als junge, selbstständige Frau, wenn ich von Ihrem Online-Tool, aufgrund meines Geschlechtes, lediglich auf Person B, das Anhängsel zu meinem fiktiven „Ehemann“ reduziert werde.
Es ärgert mich, dass ich mein wohlverdientes Einkommen unter der Kategorie „der Ehemann“ eingeben soll, als ob ein anderer die Arbeit getan hätte. Sie scheinen sich so sicher zu sein, dass alle Frauen finanziell von einem Mann abhängig sein müssen, dass Sie nicht einmal die Möglichkeit bieten jemand anderen als „den Ehemann“ als Kontoinhaber*in des Hauptverdieners bzw. Hauptverdienerin anzugeben. Diese Ansicht ist nicht nur ärgerlich sondern erschreckend: Jedes Jahr wenn ich und Millionen weitere alleinstehende Frauen unsere Steuererklärung abgeben, werden wir von der Bundesregierung daran erinnert, dass wir ja doch nur die Person B in unserer Gesellschaft sind.
Das aufgezeigte Problem sollte durch eine simple Änderung zu lösen sein: verzichten Sie auf die sinnfreie Zuordnung der „Person A“ als Ehemann und „Person B“ als Ehefrau. Nutzen Sie eine präzise Bezeichnung, die das beinhaltet worauf es in diesem Kontext ankommt: die „steuerpflichtige Person“ losgelöst von Geschlechterrollen.
Beispielsweise:
Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LpartG)
Ersetzt durch:
Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LpartG)
Ich kann verstehen, dass die Wortwahl durchaus ihre Gründe haben wird und eventuell sogar an Gesetzestexte gebunden ist. Allerdings sollte es uns im Deutschland des 21. Jahrhunderts möglich sein jeden und jede – unabhängig der erbrachten Leistung oder des ehelichen Standes – mit dem gleichem Respekt und der gleichen Anerkennung zu würdigen.
Über eine Rückmeldung Ihrerseits oder gar die Umsetzung der gemachten Vorschläge würde ich mich sehr freuen."
Was meinen Sie dazu?
ich habe mein Anliegen bereits in einem Brief verfasst dun weiß nicht so recht wohin damit. An wen kann ich mich diesbezüglich wenden? Außerdem würde mich Ihre Meinung hierzu interessieren:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben habe ich meine Einkommensteuererklärung über das Elster Online-Portal eingereicht und wie bereits in vergangenen Jahren musste ich mich auch dieses Jahr wieder sehr darüber ärgern.
Ich absolviere derzeit ein Vollzeit-Masterstudium an der Universität Mannheim und, da ich finanziell auf mich selbst angewiesen bin, arbeite ich nebenher 20 Stunden die Woche, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dass ich diesen hohen Anforderungen Jahr für Jahr gerecht werde, erfüllt mich mit Stolz. Umso mehr trifft es mich als junge, selbstständige Frau, wenn ich von Ihrem Online-Tool, aufgrund meines Geschlechtes, lediglich auf Person B, das Anhängsel zu meinem fiktiven „Ehemann“ reduziert werde.
Es ärgert mich, dass ich mein wohlverdientes Einkommen unter der Kategorie „der Ehemann“ eingeben soll, als ob ein anderer die Arbeit getan hätte. Sie scheinen sich so sicher zu sein, dass alle Frauen finanziell von einem Mann abhängig sein müssen, dass Sie nicht einmal die Möglichkeit bieten jemand anderen als „den Ehemann“ als Kontoinhaber*in des Hauptverdieners bzw. Hauptverdienerin anzugeben. Diese Ansicht ist nicht nur ärgerlich sondern erschreckend: Jedes Jahr wenn ich und Millionen weitere alleinstehende Frauen unsere Steuererklärung abgeben, werden wir von der Bundesregierung daran erinnert, dass wir ja doch nur die Person B in unserer Gesellschaft sind.
Das aufgezeigte Problem sollte durch eine simple Änderung zu lösen sein: verzichten Sie auf die sinnfreie Zuordnung der „Person A“ als Ehemann und „Person B“ als Ehefrau. Nutzen Sie eine präzise Bezeichnung, die das beinhaltet worauf es in diesem Kontext ankommt: die „steuerpflichtige Person“ losgelöst von Geschlechterrollen.
Beispielsweise:
Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LpartG)
Ersetzt durch:
Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LpartG)
Ich kann verstehen, dass die Wortwahl durchaus ihre Gründe haben wird und eventuell sogar an Gesetzestexte gebunden ist. Allerdings sollte es uns im Deutschland des 21. Jahrhunderts möglich sein jeden und jede – unabhängig der erbrachten Leistung oder des ehelichen Standes – mit dem gleichem Respekt und der gleichen Anerkennung zu würdigen.
Über eine Rückmeldung Ihrerseits oder gar die Umsetzung der gemachten Vorschläge würde ich mich sehr freuen."
Was meinen Sie dazu?
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