Wie mache ich als freiberuflicher Künstler bzw Wissenschaftler im Rahmen der Betriebsausgaben Eintrittskarten, Kurse, Workshops geltend. Trage ich dies ggf unter “40 Reisenebenkosten“ oder “25 Waren“ ein
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Keine Ankündigung bisher.
EÜR Eintrittskarten, Kurse, Workshops
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Ausgaben für Kurse oder Workshops rechnen ja zu den Fortbildungskosten und nicht zum Wareneinkauf. Für Fortbildungskosten ohne Reisekosten
steht 2019 die Zeile 51, Kennzahl 281 zur Verfügung. Bei wissenschaftlicher und künstlerischer Nebentätigkeit kann man sich alternativ auch für eine
Betriebsausgabenpauschale entscheiden (Siehe die Eingabehilfe zu Zeile 23!)Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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