Hallo,
ich habe in 11/2019 meine Steuerklärung für die Jahre 2015, 2016 und 2017 gemacht. Die Jahre 2018 und 2019 möchte ich aufgrund des "Aufwands" in 2020 einreichen.
Nun habe ich in 01/2020 meine Bescheide für 2015, 2016 und 2017 inkl. Zinsen erhalten. Dies war für mich eine Überraschung.
Mein Plan war sodann, dass ich die Erklärung für 2018 in 2022 abgebe, sodass ich erneut Zinsen erhalte. Nach kurzem Einlesen stellte ich jedoch fest, dass die Zinsen Kapitalerträge sind und diese im Folgejahr zwingend anzugeben sind.
Frage 1: Ist das tatsächlich so? Muss ich jetzt die Erklärung für 2018 bis zum 31.07.2020 abgeben?
Frage 2: Muss ich mit Sanktionen rechnen? Schließlich hätte ich ja alles eher machen können. Sprich die Erklärung für 2017 im Jahr 2018. Dann hätte ich die Zinsen bereits 2018 erhalten und hätte diese wiederum in 2019 für das Jahr 2018 als Kapitalertrag angeben können.
ich habe in 11/2019 meine Steuerklärung für die Jahre 2015, 2016 und 2017 gemacht. Die Jahre 2018 und 2019 möchte ich aufgrund des "Aufwands" in 2020 einreichen.
Nun habe ich in 01/2020 meine Bescheide für 2015, 2016 und 2017 inkl. Zinsen erhalten. Dies war für mich eine Überraschung.
Mein Plan war sodann, dass ich die Erklärung für 2018 in 2022 abgebe, sodass ich erneut Zinsen erhalte. Nach kurzem Einlesen stellte ich jedoch fest, dass die Zinsen Kapitalerträge sind und diese im Folgejahr zwingend anzugeben sind.
Frage 1: Ist das tatsächlich so? Muss ich jetzt die Erklärung für 2018 bis zum 31.07.2020 abgeben?
Frage 2: Muss ich mit Sanktionen rechnen? Schließlich hätte ich ja alles eher machen können. Sprich die Erklärung für 2017 im Jahr 2018. Dann hätte ich die Zinsen bereits 2018 erhalten und hätte diese wiederum in 2019 für das Jahr 2018 als Kapitalertrag angeben können.
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