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Geringfügige Wirtschaftsgüter in der EÜR

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    Geringfügige Wirtschaftsgüter in der EÜR

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade festgestellt, dass die von mir 2019 angeschafften geringfügigen Wirtschaftsgüter ( Lampen, Schrank, Regale etc) in der Summe 1120€ (Netto) ausmachen. Kann ich die alle 2019 voll abschreiben oder ist die Gesamtsumme entscheidend für die mehrjährige Abschreibungspflicht? Müssen nun alle GWG in der EÜR einzeln aufgeführt werden? So z.B. auch eine im Jahr 2019 angeschaffte Funkklingel im Wert von 27,99 €. Will sagen, es sind viele kleine Dinge die alle aufgeführt werden müssten, oder kann ich das zusammenfassend angeben?
    Danke für die Hilfe im Voraus.

    Viele Grüße
    Gnufty

    #2
    Alles, was für sich selbständig nutzbar ist, wird auch eigenständig betrachtet. Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über 250,00 € netto

    müssen in einem eigenen Verzeichnis erfasst werden. In der EÜR von Mein ELSTER oder ElsterFormular kannst du ab 2019 jedes GWG einzeln

    erfassen und die Zeile 43 dafür mehrfach anlegen. Verpflichtend ist das nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.

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        #4
        Hi, mein letzter stand vom Finanzamt, soweit das eine GWG nicht die 410 € übersteigt darfst du es komplett auf einen schlag geltend machen, wenn es drüber liegt wird es über die Jahre abgeschrieben

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          #5
          Bei mir bezieht es sich auf Werkzeug Maschinen, möglicherweise ist es bei Möbel oder so anders.

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            #6
            Dein letzter Stand ist nicht aktuell! Die GWG-Grenzen wurden 2018 erhöht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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