Hallo zusammen,
ich habe gerade festgestellt, dass die von mir 2019 angeschafften geringfügigen Wirtschaftsgüter ( Lampen, Schrank, Regale etc) in der Summe 1120€ (Netto) ausmachen. Kann ich die alle 2019 voll abschreiben oder ist die Gesamtsumme entscheidend für die mehrjährige Abschreibungspflicht? Müssen nun alle GWG in der EÜR einzeln aufgeführt werden? So z.B. auch eine im Jahr 2019 angeschaffte Funkklingel im Wert von 27,99 €. Will sagen, es sind viele kleine Dinge die alle aufgeführt werden müssten, oder kann ich das zusammenfassend angeben?
Danke für die Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Gnufty
ich habe gerade festgestellt, dass die von mir 2019 angeschafften geringfügigen Wirtschaftsgüter ( Lampen, Schrank, Regale etc) in der Summe 1120€ (Netto) ausmachen. Kann ich die alle 2019 voll abschreiben oder ist die Gesamtsumme entscheidend für die mehrjährige Abschreibungspflicht? Müssen nun alle GWG in der EÜR einzeln aufgeführt werden? So z.B. auch eine im Jahr 2019 angeschaffte Funkklingel im Wert von 27,99 €. Will sagen, es sind viele kleine Dinge die alle aufgeführt werden müssten, oder kann ich das zusammenfassend angeben?
Danke für die Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Gnufty
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