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Kann der Arbeitnehmeranteil zur GKV falsch ausewiesen sein ?

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    Kann der Arbeitnehmeranteil zur GKV falsch ausewiesen sein ?

    Hallo liebe Forums-Mitglieder,
    ich erstelle die Steuererklaerung fuer meine Mutter, und fuelle gerade die Anlage Vorsorgeaufwand aus.
    Meine Mutter war Anfang des Jahres noch angestellte Lehrerin und ist daraufhin verbeamtet worden. Weswegen Sie dann von der GKV in die PKV gewechselt ist.

    Mein Problem ist, dass auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung fuer 2017, in Zeile 25. (Arbeitnehmeranteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung) ist ein Betrag von 204 Euro ausgewiesen.
    Nun habe ich aber auch eine Bescheinigung der Barmer GEK (GKV) mit einem gezahlten Betrag vom 01.01.2017-31.03.2017 von ca. 1800 Euro, aber ohne Krankengeldanspruch . Danach wurde dann in die PKV eingezahlt.

    Aus meiner Sicht muessten eigentlich die gezahlten Beitraege zur GKV in hoehe von 1800 Euro auch in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein und nicht nur 204 Euro ?

    Scheine ich einen grundlegenden Denk- oder Verständnis-Fehler gemacht zu haben und hat dazu ein Schlagwort oder Rechercheansatz parat ?

    Gibt es eine Moe glichkeit die Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuerbescheinigung einzusehen ? (Woraus ersichtlich wird wie der Betrag von 204 Euro und ggf. auch andere Betraege zustande kommen, da diese aus Kontoauszuegen nicht ersichtlich sind.)

    Gruesse Leon

    #2
    AW: Kann der Arbeitnehmeranteil zur GKV falsch ausewiesen sein ?

    Meiner Meinung nach sollten die 204 auch schon aus den monatlichen Gehaltszetteln ersichtlich sein.

    Kommentar


      #3
      AW: Kann der Arbeitnehmeranteil zur GKV falsch ausewiesen sein ?

      Als Beamtin hat sie doch Anspruch auf Beihilfe, da muss der AG keinen Arbeitgeberanteil an eine KV zahlen, stattdessen gewährt er im Krankheitsfall die Beihilfe. So kenne ich das!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kann der Arbeitnehmeranteil zur GKV falsch ausewiesen sein ?

        Die Krankenkasse darf -und muss- nur die Einzahlungen im Jahr X elektronisch melden und DARÜBER eine Bescheinigung ausstellen, die NICHT in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind. Wenn die Krankenkasse also eine derartige Bescheinigung ausgestellt hat, dann müsste sie BEIDE Beträge gezahlt haben.

        Wenn es aber nur eine normale Bescheinigung über gezahlte Beträge war, dann wäre das was anderes.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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