Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich erstelle die Steuererklaerung fuer meine Mutter, und fuelle gerade die Anlage Vorsorgeaufwand aus.
Meine Mutter war Anfang des Jahres noch angestellte Lehrerin und ist daraufhin verbeamtet worden. Weswegen Sie dann von der GKV in die PKV gewechselt ist.
Mein Problem ist, dass auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung fuer 2017, in Zeile 25. (Arbeitnehmeranteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung) ist ein Betrag von 204 Euro ausgewiesen.
Nun habe ich aber auch eine Bescheinigung der Barmer GEK (GKV) mit einem gezahlten Betrag vom 01.01.2017-31.03.2017 von ca. 1800 Euro, aber ohne Krankengeldanspruch . Danach wurde dann in die PKV eingezahlt.
Aus meiner Sicht muessten eigentlich die gezahlten Beitraege zur GKV in hoehe von 1800 Euro auch in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein und nicht nur 204 Euro ?
Scheine ich einen grundlegenden Denk- oder Verständnis-Fehler gemacht zu haben und hat dazu ein Schlagwort oder Rechercheansatz parat ?
Gibt es eine Moe glichkeit die Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuerbescheinigung einzusehen ? (Woraus ersichtlich wird wie der Betrag von 204 Euro und ggf. auch andere Betraege zustande kommen, da diese aus Kontoauszuegen nicht ersichtlich sind.)
Gruesse Leon
ich erstelle die Steuererklaerung fuer meine Mutter, und fuelle gerade die Anlage Vorsorgeaufwand aus.
Meine Mutter war Anfang des Jahres noch angestellte Lehrerin und ist daraufhin verbeamtet worden. Weswegen Sie dann von der GKV in die PKV gewechselt ist.
Mein Problem ist, dass auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung fuer 2017, in Zeile 25. (Arbeitnehmeranteil zur Gesetzlichen Krankenversicherung) ist ein Betrag von 204 Euro ausgewiesen.
Nun habe ich aber auch eine Bescheinigung der Barmer GEK (GKV) mit einem gezahlten Betrag vom 01.01.2017-31.03.2017 von ca. 1800 Euro, aber ohne Krankengeldanspruch . Danach wurde dann in die PKV eingezahlt.
Aus meiner Sicht muessten eigentlich die gezahlten Beitraege zur GKV in hoehe von 1800 Euro auch in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sein und nicht nur 204 Euro ?
Scheine ich einen grundlegenden Denk- oder Verständnis-Fehler gemacht zu haben und hat dazu ein Schlagwort oder Rechercheansatz parat ?
Gibt es eine Moe glichkeit die Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuerbescheinigung einzusehen ? (Woraus ersichtlich wird wie der Betrag von 204 Euro und ggf. auch andere Betraege zustande kommen, da diese aus Kontoauszuegen nicht ersichtlich sind.)
Gruesse Leon
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