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Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

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    Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

    Hallo liebe Elster Freunde,
    vielleicht kann mir hier jemand bei meinem Elster Problem helfen.
    Bei der gesetzlichen Altersrente wird doch der Prozentsatz von steuerpflichtig/frei festgeschrieben mit Eintritt in die Rente. Wenn ich allerdings das Renteneintrittsalter bei Elster eingebe, errechnet mir das Programm immer einen anderen Prozentsatz (steuerfrei/pflichtig) als im Vorjahresbescheid des Finanzamtes.

    Also ich habe hier zum Beispiel ein Eintrittsalter von 2008 :
    der Bescheid 2016 rechnet 40% steuerfrei
    und 60% steuerpflichtig

    wiederum in der Steuererklärung im Elsterprogramm für 2017 berechnet es 44% steuerfrei und 55% steuerpflichtig, gebe ich nun aber 01.01.2010 als Beginn der Rente an sind es wieder 40/60%...

    ...komisch was mache ich falsch...

    ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
    Danke schon mal !!!

    #2
    AW: Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

    Maßgebend für die Höhe des Besteuerungsanteils gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG ist das Jahr des Rentenbeginns.
    Diese Besteuerungsanteil bleibt bezogen auf den ursprünglichen Rentenbetrag immer gleich. Jede Rentenerhöhung läuft aber zu 100% in die Steuerpflicht.
    Sofern in der Anlage R der Rentenanpassungsbetrag falsch oder gar nicht eingegeben wird, so führt dies zu einem falschen Ergebnis.

    Bei Renteneintritt in 2008 ist übrigens ein Besteuerungsanteil von 56% richtig. Bei einem Renteneintritt in 2010 sind es 60% (jedes Jahr 2% mehr je später man in Rente geht).

    Wenn du den Belegabruf nutzt, so sollte in der Rentenbezugsmitteilung drin stehen welches Datum für den Rentenbeginn maßgebend ist und auch der Rentenanpassungsbetrag.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

      Für den steuerfreien Prozentanteil ist das Jahr des Renteneintritts maßgeblich, der steuerfreie Betrag selbst wird aber aus dem Rentenbetrag des ersten vollen Rentenjahrs ermittelt.

      Dieser steuerfreie Betrag ändert sich in der Regel lebenslang nicht mehr, von Ausnahmen wie z. B. die Neuberechnung der Mütterrenten im Jahr 2014 mal abgesehen.

      Ab dem 2. Jahr nach Renteneintritt muss man deshalb den Rentenanpassungsbetrag angeben, sonst ist die Vorausberechnung fehlerhaft.

      Entweder man nimmt am Belegabruf teil oder man lässt sich die an das Finanzamt übermittelten Daten von der Rentenversicherung jährlich zusenden, wobei der (einmalige!) Antrag hier online gestellt werden kann:

      https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

        Vielen Dank, Ihre Antworten haben mir sehr weiter geholfen.

        Aber um es nun richtig einzutragen in das Elsterformular, gebe ich in Zeile 5 die komplette Bruttorente des Veranlagungsjahres (in diesem Fall 2017) ein, oder?
        Und den Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 und dann halt noch den Beginn der Rente.

        Ist das so Richtig?

        Den Rentenanpassungsbetrag kann man nicht von dem Schreiben der Rente ablesen?
        Also muss ich immer den Belegabruf oder bei der Rentenkasse die Daten beantragen, sehe ich das so Richtig?

        Vielen lieben Dank schon mal!!!

        Kommentar


          #5
          AW: Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

          Das ist so richtig, also Bruttorentenbetrag, den darin enthaltenen Rentenanpassungsbetrag sowie den Rentenbeginn

          Den Rentenanpassungsbetrag kann man nicht von dem Schreiben der Rente ablesen?
          Aus der Rentenanpassungsmitteilung, die man bei jeder Rentenanhebung bekommt, kann man das nicht ablesen.

          Entweder man hat die Werte aus dem ersten vollen Rentenjahr zur Verfügung und rechnet selbst mit Excel die Folgejahre aus, was nicht schwierig ist, solange sich bei der Basisberechnung nichts ändert oder man holt sich die Werte

          aus der Mitteilung der Rentenversicherung oder dem Belegabruf. Diese Mitteilung erhalte ich in der Regel bereits Mitte Januar des Folgejahres, der Belegabruf ist dann zumeist ein paar Wochen später verfügbar.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

            Hallo,

            wie von Charlie24 schon erwähnt,
            den Antrag bei der RV https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ musst du nur einmal stellen.
            Du bekommst dann jees Jahr die aktualisierten Daten

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

              Super!!!! Vielen lieben Dank, ihr habt mir sehr geholfen!!

              Noch eine kleine Frage: Ich beantrage dann die "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" ?

              Und bei der Anlage Vorsorgeaufwand trage ich dann noch in Zeile 17 die Krankenversicherung und in Zeile 19 die Pflegeversicherung ein, oder?
              Damit müsste doch die Rente erledigt sein.
              Zuletzt geändert von chevybabe; 26.05.2018, 06:49.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuepflichtiger/ steuerfreierTeil der Rente

                Zitat von chevybabe Beitrag anzeigen
                Super!!!! Vielen lieben Dank, ihr habt mir sehr geholfen!!

                Noch eine kleine Frage: Ich beantrage dann die "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" ?

                Und bei der Anlage Vorsorgeaufwand trage ich dann noch in Zeile 17 die Krankenversicherung und in Zeile 19 die Pflegeversicherung ein, oder?
                Damit müsste doch die Rente erledigt sein.
                Hallo,

                1. richtig
                2. richtig

                steht alles auf der Bescheinigung mit Zeilennummern

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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