Hallo zusammen,
ich bin seit Januar 2020 umsatzsteuerpflichtig, vorher unterlag ich 5 Jahre lang nebenberuflich der Kleinunternehmer-Regelung (bis 31.12.2019).
Am 10.02.2020 steht meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2020 an (muss ich als Neugründerin monatlich machen). Jedoch habe ich im Januar (ich unterliege als Freiberuflerin der Ist-Versteuerung) bisher nur ein Einkommen ohne Umsatzsteuer eingenommen - und zwar aus meiner letzten Rechnung im Dezember 2019 noch mit Kleinunternehmer-Regelung.
2 Fragen:
1. Muss ich dieses letzte umsatzsteuerbefreite Einkommen von einer Rechnung aus 2019, was ich jetzt im Januar 2020 bekommen habe, irgendwo auf der ELSTER-Voranmeldung vermerken? Wenn ja, wo?
2. Da im Januar kein umsatzsteuerpflichtiges Einkommen mehr dazukommen wird (erst im Februar), muss ich dann die Voranmeldung trotzdem mit 0,00 EUR versenden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich bin seit Januar 2020 umsatzsteuerpflichtig, vorher unterlag ich 5 Jahre lang nebenberuflich der Kleinunternehmer-Regelung (bis 31.12.2019).
Am 10.02.2020 steht meine erste Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2020 an (muss ich als Neugründerin monatlich machen). Jedoch habe ich im Januar (ich unterliege als Freiberuflerin der Ist-Versteuerung) bisher nur ein Einkommen ohne Umsatzsteuer eingenommen - und zwar aus meiner letzten Rechnung im Dezember 2019 noch mit Kleinunternehmer-Regelung.
2 Fragen:
1. Muss ich dieses letzte umsatzsteuerbefreite Einkommen von einer Rechnung aus 2019, was ich jetzt im Januar 2020 bekommen habe, irgendwo auf der ELSTER-Voranmeldung vermerken? Wenn ja, wo?
2. Da im Januar kein umsatzsteuerpflichtiges Einkommen mehr dazukommen wird (erst im Februar), muss ich dann die Voranmeldung trotzdem mit 0,00 EUR versenden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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