Guten Abend,
ich bräuchte ein mal bitte Hilfe von euch Experten hier.
Wo kann ich die Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage eintragen? Der Abfindungsbetrag ist in Zeile 19 auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, sowie in Zeile 3.
Bei den Werbungskosten in Sonderfällen (in der Steuererklärung) kann nur ein Bezug zu Zeile 10 oder 18 hergestellt werden, nicht zur Zeile 19.
Gehe ich also recht der Annahme, dass ich die Anwaltskosten dann einfach in der Zeile 47 als "weitere Werbungskosten" unter dem Punkt "sonstiges" eintrage?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jove
ich bräuchte ein mal bitte Hilfe von euch Experten hier.
Wo kann ich die Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage eintragen? Der Abfindungsbetrag ist in Zeile 19 auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, sowie in Zeile 3.
Bei den Werbungskosten in Sonderfällen (in der Steuererklärung) kann nur ein Bezug zu Zeile 10 oder 18 hergestellt werden, nicht zur Zeile 19.
Gehe ich also recht der Annahme, dass ich die Anwaltskosten dann einfach in der Zeile 47 als "weitere Werbungskosten" unter dem Punkt "sonstiges" eintrage?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jove
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