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Anwaltskosten Kündigungsschutzklage

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    Anwaltskosten Kündigungsschutzklage

    Guten Abend,

    ich bräuchte ein mal bitte Hilfe von euch Experten hier.

    Wo kann ich die Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage eintragen? Der Abfindungsbetrag ist in Zeile 19 auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, sowie in Zeile 3.

    Bei den Werbungskosten in Sonderfällen (in der Steuererklärung) kann nur ein Bezug zu Zeile 10 oder 18 hergestellt werden, nicht zur Zeile 19.

    Gehe ich also recht der Annahme, dass ich die Anwaltskosten dann einfach in der Zeile 47 als "weitere Werbungskosten" unter dem Punkt "sonstiges" eintrage?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jove

    #2
    AW: Anwaltskosten Kündigungsschutzklage

    Die Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung besagt nur, dass der AG nicht ermäßigt besteuert hat, sonst wäre die Abfindung unter Nummer 10 bescheinigt worden.

    Deshalb gehören damit zusammenhängende Werbungskosten schon in Zeile 93 erklärt.

    In der Erläuterung steht das auch für die Nummer 19 und zwar heißt es dort / oder Zeile 18. Das versteht man nur nicht, wenn man ElsterFormular verwendet, da sieht man nämlich die Zeile 18 der Anlage N nicht.

    Das eine sind Nummern und das andere sind Zeilen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anwaltskosten Kündigungsschutzklage

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung besagt nur, dass der AG nicht ermäßigt besteuert hat, sonst wäre die Abfindung unter Nummer 10 bescheinigt worden.

      Deshalb gehören damit zusammenhängende Werbungskosten schon in Zeile 93 erklärt.

      In der Erläuterung steht das auch für die Nummer 19 und zwar heißt es dort / oder Zeile 18. Das versteht man nur nicht, wenn man ElsterFormular verwendet, da sieht man nämlich die Zeile 18 der Anlage N nicht.

      Das eine sind Nummern und das andere sind Zeilen!
      Hallo Charlie24,

      danke erst mal für deine Antwort.

      Trage ich es aber in Zeile 93 ein, dann zeigt das Programm einen Fehler an, da kein Wert in Zeile 10 steht. Es wird kein Bezug zur Zeile 18 hergestellt, in die ich nun den Betrag eingetragen habe. Deshalb habe ich die Zeile 18 auch erst nicht gesehen.

      Bin an diesem Punkt echt ein bisschen am verzweifeln.

      Gruß
      Jove

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        #4
        AW: Anwaltskosten Kündigungsschutzklage

        Leider hat ElsterFormular hier einen Fehler in der Plausibilitätsprüfung, da hast du recht. Der betrifft sowohl die Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung wie auch die Zeile 18 der Anlage, die man doch sieht.

        Das habe ich auch erst jetzt bemerkt, denn diese Zeile ist 2017 erstmals neu eingefügt worden.

        Das ist aber nicht schlimm, denn du darfst die Abfindung auch unter der Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen. Da musst du bei den Nummern 11 und 12, eventuell 13 dann noch 0,00 eintragen.

        Anders bringst du den Fehler momentan nicht weg, jedenfalls dann nicht, wenn du die Zeile 93 nutzen willst, was ja richtig wäre!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anwaltskosten Kündigungsschutzklage

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Leider hat ElsterFormular hier einen Fehler in der Plausibilitätsprüfung, da hast du recht. Der betrifft sowohl die Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung wie auch die Zeile 18 der Anlage, die man doch sieht.

          Das habe ich auch erst jetzt bemerkt, denn diese Zeile ist 2017 erstmals neu eingefügt worden.

          Das ist aber nicht schlimm, denn du darfst die Abfindung auch unter der Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen. Da musst du bei den Nummern 11 und 12, eventuell 13 dann noch 0,00 eintragen.

          Anders bringst du den Fehler momentan nicht weg, jedenfalls dann nicht, wenn du die Zeile 93 nutzen willst, was ja richtig wäre!
          Super, danke dir für die Hilfe. Dann werde ich es so eingeben.

          Schönen Abend noch.

          Gruß
          Jove

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