Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Doppelte Summe auf Lohnst.besch. Punkt 20. / Verpflegungsmehraufwand

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Doppelte Summe auf Lohnst.besch. Punkt 20. / Verpflegungsmehraufwand

    Hi. habe zwei Fragen und wollte nur mal vorweg sagen, dass es meine zweite Steuererklärung ist. Habe mir auch ein Programmhilfling zulegen müssen.

    Und zwar hat mein Chef auf der vorletzten Lohnsteuerbescheinigung genau das doppelte unter 20. (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswertstätigkeiten) angegeben wie ich eigentlich bekommen habe? wieso?

    Wenn ich dieses Jahr (Firma zahlt den Verpflegungsmehraufwand nicht mehr) nun in meinem Programm den Verpflegungsmehraufwand eingebe so ca 25 Tage mehr wie 8 Std, müsste es mir ja eigentlich 25Tage x 12Euro in die Steuerstattung mit einrechnen. Tut es aber nicht.
    Ich bekomme so ca 3,50 pro Tag erstattet. bin ich da falsch informiert, dass man eigentlich 12Euro pro Tag erstattet bekommt?

    Ich hoffe ihr nehmt euch der Sache mal an, und schaut mit einem Auge drauf.
    LG Stivi

    #2
    Warum dein AG unter Nummer 20 angeblich mehr bescheinigt hat, als dir steuerfrei ausbezahlt wurde, wissen wir nicht. Woher auch?

    Die Verpflegungspauschale beträgt 2019 bei Auswärtstätigkeit (Abwesenheit von mehr als 8 Stunden) 12,00 €. Das sind deine Werbungskosten.

    Davon erstattet dir das Finanzamt die Steuern, nicht die Kosten selbst! Bei einem Steuersatz von 30% kommen da 4,00 € zurück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Zitat Charlie24:
      Bei einem Steuersatz von 30% kommen da 4,00 € zurück.
      Niemals - sind 3,60 € :-)

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Ich schlage im Kopf immer Soli und Kirchensteuer drauf und so genau geht es nicht. Er wundert sich ja über seine 3,50 € und meint, er müsse

        die 12,00 € erhalten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ja es können natürlich auch 3,50€ sein. Hab ja auch "ca" geschrieben.

          Dann schau ich wohl in die Röhre mit den Verpflegungsmehraufwand.

          Kommentar


            #6
            Man fährt deutlich besser, wenn man vom AG die 12,00 € steuerfrei erhält, als wenn man vom Finanzamt nur die anteilige Steuer erhält.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X