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Doppelte Summe auf Lohnst.besch. Punkt 20. / Verpflegungsmehraufwand
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Man fährt deutlich besser, wenn man vom AG die 12,00 € steuerfrei erhält, als wenn man vom Finanzamt nur die anteilige Steuer erhält.
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Ja es können natürlich auch 3,50€ sein. Hab ja auch "ca" geschrieben.
Dann schau ich wohl in die Röhre mit den Verpflegungsmehraufwand.
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Ich schlage im Kopf immer Soli und Kirchensteuer drauf und so genau geht es nicht. Er wundert sich ja über seine 3,50 € und meint, er müsse
die 12,00 € erhalten.
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Hallo,
Zitat Charlie24:
Bei einem Steuersatz von 30% kommen da 4,00 € zurück.
Niemals - sind 3,60 € :-)
Gruß FIGUL
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Warum dein AG unter Nummer 20 angeblich mehr bescheinigt hat, als dir steuerfrei ausbezahlt wurde, wissen wir nicht. Woher auch?
Die Verpflegungspauschale beträgt 2019 bei Auswärtstätigkeit (Abwesenheit von mehr als 8 Stunden) 12,00 €. Das sind deine Werbungskosten.
Davon erstattet dir das Finanzamt die Steuern, nicht die Kosten selbst! Bei einem Steuersatz von 30% kommen da 4,00 € zurück.
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stivi83it hat ein Thema erstellt Doppelte Summe auf Lohnst.besch. Punkt 20. / Verpflegungsmehraufwand.Doppelte Summe auf Lohnst.besch. Punkt 20. / Verpflegungsmehraufwand
Hi. habe zwei Fragen und wollte nur mal vorweg sagen, dass es meine zweite Steuererklärung ist. Habe mir auch ein Programmhilfling zulegen müssen.
Und zwar hat mein Chef auf der vorletzten Lohnsteuerbescheinigung genau das doppelte unter 20. (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswertstätigkeiten) angegeben wie ich eigentlich bekommen habe? wieso?
Wenn ich dieses Jahr (Firma zahlt den Verpflegungsmehraufwand nicht mehr) nun in meinem Programm den Verpflegungsmehraufwand eingebe so ca 25 Tage mehr wie 8 Std, müsste es mir ja eigentlich 25Tage x 12Euro in die Steuerstattung mit einrechnen. Tut es aber nicht.
Ich bekomme so ca 3,50 pro Tag erstattet. bin ich da falsch informiert, dass man eigentlich 12Euro pro Tag erstattet bekommt?
Ich hoffe ihr nehmt euch der Sache mal an, und schaut mit einem Auge drauf.
LG StiviStichworte: -
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