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Mitnahme des Verlustvortrags

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    Mitnahme des Verlustvortrags

    Hallo,
    ich erziele einen Verlustvortrag über 4 Jahre von gesamt 9800€ (2016) (kein Nebenjob während dieser Zeit); ab Ende 2017 bin ich in einer Festanstellung, verdiente im letzten Jahr aber nur noch 17000€. Mein Verlustvortrag ist somit weg und wird nicht auf 2018 übertagen, wo ich die vollen 78000€ verdiene.
    Wenn ich nun aber Anfang 2017 zu arbeiten begonnen hätte und ich 78000€ zu versteuerndes Einkommen erzielt hätte, reduziert sich dieses um 9875€ (=68.800€) und ich profitiere von meinem Verlustvortrag.

    Nun steht dort verbleibender Verlustvortrag für 2017 0€ und ich erhalte nur die lächerlichen 3800€ Steuerrückerstattung für 2017.
    Meine Umzugskosten usw., nichts wird berücksichtigt?


    Gruß

    #2
    AW: Mitnahme des Verlustvortrags

    Ja, das ist so! Das trifft praktisch alle, die im Herbst eines Jahres in den Beruf starten, mehr oder weniger heftig.

    Ins Minus schafft du es beim Gesamtbetrag der Einkünfte 2017 nicht mehr, damit ist die Sache gelaufen. Aber das ist bekannt und wurde hier schon öfter erörtert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Mitnahme des Verlustvortrags

      Das zwingt einen ja zur Steuerhinterziehung, klasse gelöst vom Finanzamt!
      Extrem enttäuschend und demotivierend...

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        #4
        AW: Mitnahme des Verlustvortrags

        Zitat von Crank Beitrag anzeigen
        Das zwingt einen ja zur Steuerhinterziehung, klasse gelöst vom Finanzamt!
        Extrem enttäuschend und demotivierend...
        Hallo,

        da bist du höchstwahrscheinlich ein paar Nummern zu klein (Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Mitnahme des Verlustvortrags

          Das Finanzamt wendet die Steuergesetze an und das Steuerrecht ist nun mal kein Wunschkonzert.

          Welchen Sinn macht es denn, auf 17.000 € zu verzichten, nur um eine Steuerersparnis von vielleicht zusätzlich 3.000 € zu realisieren?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Mitnahme des Verlustvortrags

            Ach Du A...nspruchsvoller Mensch. Natürlich, würde der Staat keine Steuern erheben, dann gäbe es keine Steuerhinterziehung mehr.

            Tolle Idee

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              #7
              AW: Mitnahme des Verlustvortrags

              Zitat von Crank Beitrag anzeigen
              Das zwingt einen ja zur Steuerhinterziehung, klasse gelöst vom Finanzamt!
              Extrem enttäuschend und demotivierend...
              aber nicht hier im Forum!
              War crank nicht so ein kranker Film?
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Mitnahme des Verlustvortrags

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                da bist du höchstwahrscheinlich ein paar Nummern zu klein (Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung)

                Gruß FIGUL
                Ja, ich bin definitiv ein paar Nummern zu klein


                Kann geschlossen werden

                Kommentar


                  #9
                  AW: Mitnahme des Verlustvortrags

                  Ich denke, Du machst da einfach einen Denkfehler: Wirtschaftlich macht es doch keinen Unterschied, ob Du vier Jahre lang einen Verlust von 9.800 € anhäufst und den dann im Folgejahr mit 17.000 € verrechnest oder ob Du vier Jahre lang Null verdienst und in 2017 17.000 € verdienst und gleichzeitig Studienkosten von 9.800 € hast. Wenn Du nur den zweiten Fall hättest, würdest Du nicht meckern. Aber da Du den wirtschaftlich gleichen ersten fall hast und Dir ggf. von den Studentenstammtischen 200.000 € Steuerstattungen anvisiert wurden, ist die Erwartungshaltung ins Unermessliche gestiegen und wird natürlich jetzt enttäuscht. Der Böse, auf den Du "einschlagen" solltest, ist dann aber nicht das "böse" Finanzamt, sondern die "Stammtischbrüder".
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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