Hallo zusammen,
in 2017 hatte ich positive Kapitalerträge aus Aktienverkäufen und negative Kapitalerträge aus einer gekündigten Fondsrentenversicherung. Es gab keine sonstigen Einkünfte. In der Steuerberechnung werden diese, wie gewünscht, im Zuge einer Günstigerprüfung miteinander verrechnet, sodass mir die vollen gezahlten Kapitalertragssteuern zurückerstattet würden.
Allerdings sinkt die Summe der Einkünfte durch den Abzug der negativen Kapitalerträge unter den Grundfreibetrag. Meine Frage lautet daher: Lässt sich der "zu viel" abgezogene Anteil, der sich für mich gar nicht mehr steuermindernd auswirkt, als Verlust in andere Jahre vortragen? Wird dies vielleicht sogar automatisch berücksichtigt? Oder geht er auf diese Weise "verloren"?
Vielen Dank vorab, freundliche Grüße
in 2017 hatte ich positive Kapitalerträge aus Aktienverkäufen und negative Kapitalerträge aus einer gekündigten Fondsrentenversicherung. Es gab keine sonstigen Einkünfte. In der Steuerberechnung werden diese, wie gewünscht, im Zuge einer Günstigerprüfung miteinander verrechnet, sodass mir die vollen gezahlten Kapitalertragssteuern zurückerstattet würden.
Allerdings sinkt die Summe der Einkünfte durch den Abzug der negativen Kapitalerträge unter den Grundfreibetrag. Meine Frage lautet daher: Lässt sich der "zu viel" abgezogene Anteil, der sich für mich gar nicht mehr steuermindernd auswirkt, als Verlust in andere Jahre vortragen? Wird dies vielleicht sogar automatisch berücksichtigt? Oder geht er auf diese Weise "verloren"?
Vielen Dank vorab, freundliche Grüße
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