Hallo zusammen,
ich habe über ein Softwareprogramm mit Elster, online meine Steuererklärug an das Finanzamt gesendet.
Nun muss ich noch meine Komprimierte Steuererklärung mit den einzureichenden Belegen unterzeichnet beim Finanzamt in abgeben.
Meine Frage hierzu lautet, welche Belege sind bei der Abgabe direkt beizufügen?
Ich werde aus folgender Angabe nicht ganz schlau, da sich hier nicht erklärt welche Belege
bzw. Steuerabzugsbescheinigungen hier zu den gesetzlich vorgeschriebenen gehören und
direkt beizulegen sind.
Ich habe beispielsweise pauschal 20% von meiner privaten Handyrechnung abgesetzt, da ich dieses teilweise auch beruflich nutze. Muss ich diese Belege nun direkt beifügen oder nur auf Anforderung vom Finanzamt?
Hier noch der Text:
"Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER ist die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind z. B. Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen."
Vorab schon mal vielen Dank für eure Beiträge.
Gruß
ich habe über ein Softwareprogramm mit Elster, online meine Steuererklärug an das Finanzamt gesendet.
Nun muss ich noch meine Komprimierte Steuererklärung mit den einzureichenden Belegen unterzeichnet beim Finanzamt in abgeben.
Meine Frage hierzu lautet, welche Belege sind bei der Abgabe direkt beizufügen?
Ich werde aus folgender Angabe nicht ganz schlau, da sich hier nicht erklärt welche Belege
bzw. Steuerabzugsbescheinigungen hier zu den gesetzlich vorgeschriebenen gehören und
direkt beizulegen sind.
Ich habe beispielsweise pauschal 20% von meiner privaten Handyrechnung abgesetzt, da ich dieses teilweise auch beruflich nutze. Muss ich diese Belege nun direkt beifügen oder nur auf Anforderung vom Finanzamt?
Hier noch der Text:
"Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER ist die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind z. B. Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen."
Vorab schon mal vielen Dank für eure Beiträge.
Gruß
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