Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einreichung von Belegen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einreichung von Belegen

    Hallo zusammen,

    ich habe über ein Softwareprogramm mit Elster, online meine Steuererklärug an das Finanzamt gesendet.
    Nun muss ich noch meine Komprimierte Steuererklärung mit den einzureichenden Belegen unterzeichnet beim Finanzamt in abgeben.

    Meine Frage hierzu lautet, welche Belege sind bei der Abgabe direkt beizufügen?
    Ich werde aus folgender Angabe nicht ganz schlau, da sich hier nicht erklärt welche Belege
    bzw. Steuerabzugsbescheinigungen hier zu den gesetzlich vorgeschriebenen gehören und
    direkt beizulegen sind.

    Ich habe beispielsweise pauschal 20% von meiner privaten Handyrechnung abgesetzt, da ich dieses teilweise auch beruflich nutze. Muss ich diese Belege nun direkt beifügen oder nur auf Anforderung vom Finanzamt?

    Hier noch der Text:

    "Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung über ELSTER ist die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind z. B. Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen."

    Vorab schon mal vielen Dank für eure Beiträge.

    Gruß

    #2
    AW: Einreichung von Belegen

    Solche Handy Belege sind nicht gesetzlich sofort vorzulegen. Das Amt wird ja eher Zweifel am Prozentsatz als an der Höhe der Kosten haben.
    Je nach Glaubwürdigkeit,Beruf und Höhe der Kosten wird das Amt ggf. die Belege nachfordern oder eben die Abzugsbegründung auf Schlüssigkeit prüfen.

    also, nur besondere, außergewöhnliche Vorgänge dokumentieren
    erstmals höhere Kosten - dann ist es besser, gleich den Beleg zu schicken

    aber auf eine Rückfrage kann man es immer ankommen lassen.

    Kommentar


      #3
      AW: Einreichung von Belegen

      Ok, ich dachte mir das schon das sowas damit nicht gemeint ist, dann werde ich die restlichen Unterlagen nun abgeben.

      Sollte doch was fehlen oder nicht passen, werden sie sich schon melden.

      Danke nochmal!

      Kommentar


        #4
        AW: Einreichung von Belegen

        Welche Belege auf jeden Fall einzureichen sind, findet man unter folgender Internetadresse auf der Seite von www.elster.de:
        https://www.elster.de/elfo_home.php
        Aber der Grundsatz ist richtig, je weniger, desto besser, und im Zweifelsfall meldet sich der Bearbeiter.

        Kommentar


          #5
          AW: Einreichung von Belegen

          der komplette Link zum Merkblatt über die Belegvorlage lautet:

          https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf

          bzw. für ältere Steuererklärungen
          https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_bis_2007.pdf
          Die Vernunft spricht leise, deshalb wird sie so oft nicht gehört.
          - (Nehru, ind. Politiker, 1889-1964)

          Kommentar


            #6
            AW: Einreichung von Belegen

            Ich habe auf familymanager.de (http://www.familymanager.de/Haushalt-Co/Geld-Finanzen/Steuererklaerung-ohne-Papierkrieg.html) dass man auch Belege oder wichtige Nachweise digital/online an das Finanzamt übermitteln kann. Wie ist dies möglich? Oder ist das eine falsche Information? Gibt es eine Möglichkeit komplett ohne Postweg die Steuererklärung zu machen???
            Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe.

            Kommentar


              #7
              AW: Einreichung von Belegen

              Zitat von Duffiline Beitrag anzeigen
              IGibt es eine Möglichkeit komplett ohne Postweg die Steuererklärung zu machen???
              So, wie das da steht ist das Nonsens.
              Mit ElFo kann man keine Anlagen übermitteln. Mittlerweile sind die Finanzämter zwar i.A. per Mail erreichbar, aber das hat mit ElFo nichts zu tun. Insbesondere gilt bei ElFo ein weitgehender Belegverzicht, so dass i.A. nur noch die Belege dazu müssen, bei denen es vorgeschrieben ist, dass sie im Original eingereicht werden, und wie man einen Originalbeleg per Mail schicken will, soll mir mal jemand erklären.

              Kommentar


                #8
                AW: Einreichung von Belegen

                als Ergänzung zu neysee:

                Eigene Aufstellungen/ Zusammenstellungen als Anlage zur Steuererklärung können per Mail an das FA gesendet werden.
                Beachten Sie aber bitte die erlaubten Dateiformate Ihres FA.

                Mit freundlichen Grüßen
                Stiller
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einreichung von Belegen

                  Vielen Dank für Ihre Antworten. Da bin ich also nicht zu blöd dies zu finden
                  Naja, bei mir sind es halt Fahrtbelege - Arbeitsweg und dann die VL bzw. der Bausparvertrag.
                  Müssen bei Vereinstätigkeit Belege für Fahrtwege beigefügt werden? Wohne bei Kempten im Allgäu und bin in Bad Schandau im Verein (www.schifferverein-postelwitz.de). Hab mal gehört, dass man da Fahrtkosten anrechnen kann. Immer am ersten Wochenende im Februar ist da Traditionsumzug wo wir aktiv teilnehmen. Weiß da jemand wie man das geltend macht?
                  Vielen Dank.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einreichung von Belegen

                    Diese Fahrtkosten können NICHT erklärt werden, sind steuerlich irrelevant.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Einreichung von Belegen

                      mhm. komisch. da muss ich noch mal bei meiner steuerberaterin nachfragen, wie sie das gemeint hatte. sie sagte man könne dies geltend machen.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Einreichung von Belegen

                        Vereinsmeierei und Ehrenamt sind Kosten der privaten Lebensführung. Davon will das Finanzamt nichts wissen und erst recht nichts dafür zahlen (ausgenommen natürlich Spenden mit Beleg bei entsprechender steuerlicher Anerkennung des Vereins).
                        Zuletzt geändert von V. Liersee; 11.02.2010, 16:34.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X