Hallo zusammen!
Ich habe für die letzten 4 Jahre (2014-2017) die Steuererklärung gemacht und nun sind die Bescheide da. Es waren alles freiwillige Erklärungen, darum bin ich (denke ich) widerspruchsberechtigt.
Das Problem mit den Bescheiden ist: bei 2 Bescheiden kriege ich Geld erstattet. Bei den 2 anderen soll ich nachzahlen. Das Finanzamt hat "freundlicher Weise" direkt alles zusammen gerechnet. Ich würde allerdings gern jene Bescheide zurückziehen, die zu meinen Ungunsten ausfallen.
Hier das ganze detailliert:
2014:
- Erstattung (yeah!)
- "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2015 und 2017. Unterm Strich keine Erstattung für 2014
2015:
- Nachzahlung
- wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
2016:
- Erstattung (yeah!)
- "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2017. Allerdings bleibt unterm Strich Geld übrig.
2017:
- Nachzahlung
- wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
Nachdem alles Verrechnet wurde, blieb eine Rückzahlung für mich übrig, die das Finanzamt mir auch direkt überwiesen hat.
Nun sind meine Fragen: kann ich Widerspruch gegen die Bescheide von 2015 & 2017 einlegen und wäre es ratsam? Oder muss ich allen 4 Bescheiden widersprechen und die 2, welche eine Nachzahlung bringen erneut stellen? Was passiert dann mit dem Geld, das das Amt mir schon zurückgezahlt hat?
Alle Bescheide haben die Klausel "nach $165 Abs 1 Satz 2AO vorläufig" oben drüber stehen. Die Vorläufigkeit kommt daher, dass ich meine Berufsausbildung geltend gemacht habe (2014 Bachelor, 2015-2017 Master Studium). Beeinflusst das die Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs irgendwie?
Vielen Dank fürs Lesen und für eure Hilfe!
Beste Grüße,
ein Steuer-Neuling
Ich habe für die letzten 4 Jahre (2014-2017) die Steuererklärung gemacht und nun sind die Bescheide da. Es waren alles freiwillige Erklärungen, darum bin ich (denke ich) widerspruchsberechtigt.
Das Problem mit den Bescheiden ist: bei 2 Bescheiden kriege ich Geld erstattet. Bei den 2 anderen soll ich nachzahlen. Das Finanzamt hat "freundlicher Weise" direkt alles zusammen gerechnet. Ich würde allerdings gern jene Bescheide zurückziehen, die zu meinen Ungunsten ausfallen.
Hier das ganze detailliert:
2014:
- Erstattung (yeah!)
- "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2015 und 2017. Unterm Strich keine Erstattung für 2014
2015:
- Nachzahlung
- wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
2016:
- Erstattung (yeah!)
- "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2017. Allerdings bleibt unterm Strich Geld übrig.
2017:
- Nachzahlung
- wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
Nachdem alles Verrechnet wurde, blieb eine Rückzahlung für mich übrig, die das Finanzamt mir auch direkt überwiesen hat.
Nun sind meine Fragen: kann ich Widerspruch gegen die Bescheide von 2015 & 2017 einlegen und wäre es ratsam? Oder muss ich allen 4 Bescheiden widersprechen und die 2, welche eine Nachzahlung bringen erneut stellen? Was passiert dann mit dem Geld, das das Amt mir schon zurückgezahlt hat?
Alle Bescheide haben die Klausel "nach $165 Abs 1 Satz 2AO vorläufig" oben drüber stehen. Die Vorläufigkeit kommt daher, dass ich meine Berufsausbildung geltend gemacht habe (2014 Bachelor, 2015-2017 Master Studium). Beeinflusst das die Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs irgendwie?
Vielen Dank fürs Lesen und für eure Hilfe!
Beste Grüße,
ein Steuer-Neuling
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