Zitat von L. E. Fant
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Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich?
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AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich
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AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich
Und warum hast Du für die Jahre, aus denen sich eine Nachzahlung ergibt, überhaupt die Erklärungen abgegeben?
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AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich
Die Verrechnung und die Bescheide musst du gedanklich auseinander halten! Das eine hat mit dem andern zumindest rechtlich nichts zu tun.
Mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- haben deine Fragen auch nichts zu tun.
Ich würde an deiner Stelle zunächst prüfen, warum es überhaupt Jahre mit Nachzahlungen gibt. Bei Antragsveranlagungen ist das eher selten der Fall.
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AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich
Hi FIGUL,
danke für deine schnelle Antwort!
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigendas geht doch eindeutig aus den jeweiligen Bescheiden hervor, gegen welche du EINSPRUCH (so heisst das und nicht Widerspruch) erheben willst.
Einspruch hat nichts mit freiwilliger oder Pflichtveranlagung zu tun.
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenWas meinst du mit -was passiert mit dem Geld?
Was soll passieren?
Fröhliche Grüße
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AW: Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich
Zitat von fixel Beitrag anzeigenHallo zusammen!
Ich habe für die letzten 4 Jahre (2014-2017) die Steuererklärung gemacht und nun sind die Bescheide da. Es waren alles freiwillige Erklärungen, darum bin ich (denke ich) widerspruchsberechtigt.
Das Problem mit den Bescheiden ist: bei 2 Bescheiden kriege ich Geld erstattet. Bei den 2 anderen soll ich nachzahlen. Das Finanzamt hat "freundlicher Weise" direkt alles zusammen gerechnet. Ich würde allerdings gern jene Bescheide zurückziehen, die zu meinen Ungunsten ausfallen.
Hier das ganze detailliert:
2014:
- Erstattung (yeah!)
- "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2015 und 2017. Unterm Strich keine Erstattung für 2014
2015:
- Nachzahlung
- wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
2016:
- Erstattung (yeah!)
- "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2017. Allerdings bleibt unterm Strich Geld übrig.
2017:
- Nachzahlung
- wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
Nachdem alles Verrechnet wurde, blieb eine Rückzahlung für mich übrig, die das Finanzamt mir auch direkt überwiesen hat.
Nun sind meine Fragen: kann ich Widerspruch gegen die Bescheide von 2015 & 2017 einlegen und wäre es ratsam? Oder muss ich allen 4 Bescheiden widersprechen und die 2, welche eine Nachzahlung bringen erneut stellen? Was passiert dann mit dem Geld, das das Amt mir schon zurückgezahlt hat?
Alle Bescheide haben die Klausel "nach $165 Abs 1 Satz 2AO vorläufig" oben drüber stehen. Die Vorläufigkeit kommt daher, dass ich meine Berufsausbildung geltend gemacht habe (2014 Bachelor, 2015-2017 Master Studium). Beeinflusst das die Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs irgendwie?
Vielen Dank fürs Lesen und für eure Hilfe!
Beste Grüße,
ein Steuer-Neuling
das geht doch eindeutig aus den jeweiligen Bescheiden hervor, gegen welche du EINSPRUCH (so heisst das und nicht Widerspruch) erheben willst.
Einspruch hat nichts mit freiwilliger oder Pflichtveranlagung zu tun.
Was meinst du mit -was passiert mit dem Geld?
Was soll passieren?
Bei einem neuen Bescheid wird das mit verrechnet oder denkst du, du bekommst das Doppelte?
Gruß FIGUL
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fixel hat ein Thema erstellt Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich?.Teilweiser Widerspruch bei zusammengerechneten Einkommensteuer Bescheiden möglich?
Hallo zusammen!
Ich habe für die letzten 4 Jahre (2014-2017) die Steuererklärung gemacht und nun sind die Bescheide da. Es waren alles freiwillige Erklärungen, darum bin ich (denke ich) widerspruchsberechtigt.
Das Problem mit den Bescheiden ist: bei 2 Bescheiden kriege ich Geld erstattet. Bei den 2 anderen soll ich nachzahlen. Das Finanzamt hat "freundlicher Weise" direkt alles zusammen gerechnet. Ich würde allerdings gern jene Bescheide zurückziehen, die zu meinen Ungunsten ausfallen.
Hier das ganze detailliert:
2014:
- Erstattung (yeah!)
- "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2015 und 2017. Unterm Strich keine Erstattung für 2014
2015:
- Nachzahlung
- wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
2016:
- Erstattung (yeah!)
- "Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge" -> verwendet zu zahlende Beträge aus 2017. Allerdings bleibt unterm Strich Geld übrig.
2017:
- Nachzahlung
- wird direkt mit 2014 und 2016 verrechnet
Nachdem alles Verrechnet wurde, blieb eine Rückzahlung für mich übrig, die das Finanzamt mir auch direkt überwiesen hat.
Nun sind meine Fragen: kann ich Widerspruch gegen die Bescheide von 2015 & 2017 einlegen und wäre es ratsam? Oder muss ich allen 4 Bescheiden widersprechen und die 2, welche eine Nachzahlung bringen erneut stellen? Was passiert dann mit dem Geld, das das Amt mir schon zurückgezahlt hat?
Alle Bescheide haben die Klausel "nach $165 Abs 1 Satz 2AO vorläufig" oben drüber stehen. Die Vorläufigkeit kommt daher, dass ich meine Berufsausbildung geltend gemacht habe (2014 Bachelor, 2015-2017 Master Studium). Beeinflusst das die Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs irgendwie?
Vielen Dank fürs Lesen und für eure Hilfe!
Beste Grüße,
ein Steuer-Neuling
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