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Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn - wo was eintragen?

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    Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn - wo was eintragen?

    Hallo zusammen!

    Ich habe jetzt schon so lange selbst rumgesucht, aber ich finde einfach keine Antworten....
    Mein Mann wurde im Rahmen einer Insolvenz freigestellt und hat in 2017 rückwirkend für diesen Monat in 2015 einen Differenzlohn ausgezahlt bekommen. Der frühere Arbeitgeber hat meinem Mann natürlich eine Lohnsteuerbescheinigung zugeschickt, aber ich weiß leider nicht, wo ich bei der Einkommenssteuererklärung was eintragen soll.
    Zeile 19 der Bescheinigung wird wohl in Zeile 18 in Anlage N eingetragen, aber was ist mit dem Rest? Wie gesagt, es handelt sich um eine steuerpflichtige Summe (abgerechnet in Steuerklasse 6) und es sind in der Lohnsteuerbescheinigung die üblichen Abgaben (Zeile 3,5 und 22-27) eingetragen. Wohin damit? Addiere ich sie einfach zu den anderen Abzügen (mein Mann hat eine weitere Lohnsteuerbescheinigung, da er ja einen neuen Arbeitgeber hat) und trage sie einfach in die "normalen" Zeilen ein? Anlage N, Zeile 19 und 20 kommen ja nicht in Betracht, da sie sich auf Zeile 16 und 17 beziehen. Und was ist mit Zeile 3 der Bescheinigung (Bruttoarbeitslohn abgerechnet in Steuerklasse 6), wird er zusätzlich in Anlage N eingetragen oder nicht (Zeile 19 ist ja in Zeile 3 enthalten)?

    Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich dafür schon im Voraus!
    Nicole

    #2
    AW: Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn - wo was eintragen?

    Du musst eine zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen im Elster-Programm, die kann man am Ende der ersten hinzufügen.

    Dort einfach die Zeilen so abschreiben wie auf der Bescheinigung aufgeführt.

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      #3
      AW: Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn - wo was eintragen?

      Mit welchem Programm bzw. welcher Anwendung wird denn die Steuererklärung erstellt?

      Warum ich danach frage? Bei ElsterFormular erfolgt die Eintragung nämlich anders als bei Mein ELSTER oder bei kommerzieller Steuersoftware.

      - - - Aktualisiert - - -

      Du musst eine zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen im Elster-Programm, die kann man am Ende der ersten hinzufügen.
      Auch wenn jemand Erfahrung in Steuersachen hat, sollte er sich hier im Forum um eine präzise Wortwahl bemühen.
      Der Begriff Elster-Programm wird dem nicht gerecht. Programme, die die Elster-Schnittstelle verwenden, gibt es massenhaft.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn - wo was eintragen?

        Danke für die Belehrung, Herr Lehrer.

        Wenn aber jemand im Elsterforum fragt gehe ich davon aus, dass er Elster benutzt. Sie eben nicht. Das unterscheidet uns unter anderem.

        Wenn nicht, kann er das gerne dabeischreiben, oder im Buhl-Forum oder sonstwo nachfragen.

        Und oberlehrerhafte Bemerkungen im Forum sind nicht notwendig, dafür gibt es die PN, das sollten Sie wissen.

        Oder gibt es ein Problem damit, dass ich kein Steuerneuling aber ein Forenneuling bin ?

        Oder warum fanden Sie das erwähnenswert ?
        Zuletzt geändert von Petz1900; 15.07.2018, 12:23.

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          #5
          AW: Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn - wo was eintragen?

          Wenn aber jemand im Elsterforum fragt gehe ich davon aus, dass er Elster benutzt.
          Es gibt hier diverse Unterforen u. a. für ElsterFormular, Mein ELSTER sowie Elster in Steuer- und Buchhaltungssoftware

          Das Forum Allgemein und Projekt wird wie folgt beschrieben: Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt.

          Das mag jetzt schon wieder als Belehrung verstanden werden, aber ohne präzise Angaben zu der für die Erklärung genutzten Anwendung ist eine zutreffende Antwort nicht möglich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn - wo was eintragen?

            Hallo @all,

            es herrscht Einigung darüber, dass die einmaligen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit als ZWEITE Lohnsteuerbescheinigung mit St.-Kl VI aufzunehmen sind.

            Unstrittig ist auch, dass es KEIN Elster-Programm gibt, sondern eine Elster-Schnittstelle, welche gefühlt in hunderten Programmen verwendet wird. Die exakte, oder zumindest angenäherte Herangehensweise unterscheidet sich von Programm zu Programm, so dass hier keine exakte Hilfestellung gegeben werden kann, sondern lediglich Hinweise auf die allgemeine Vorgehensweise.

            Wer hier schon länger mitliest, wird nicht nur bekannte Köpfe sondern auch Fragen aus (in alphabetischer nichtwichtender Reihenfolge) Aldi-, Buhl-, Datev-, Haufe- u.a. Foren finden. Das gehört dazu und ist schwer zu vermeiden - wir sind alle (BLUNA) Elster

            Interessanter wäre von einem Steuerfachmann eine Wertung der Ausweisung der Vorsorgeaufwendungen für diesen einen Monat aus dem zurückliegenden Jahr 2015 ein einer Lohnsteuerbescheinigung für den Veranlagungszeitraum 2017 zu hören - Picard777, Petz1900 oder irgendwer ?
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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              #7
              AW: Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn - wo was eintragen?

              Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen

              Interessanter wäre von einem Steuerfachmann eine Wertung der Ausweisung der Vorsorgeaufwendungen für diesen einen Monat aus dem zurückliegenden Jahr 2015 ein einer Lohnsteuerbescheinigung für den Veranlagungszeitraum 2017 zu hören - Picard777, Petz1900 oder irgendwer ?
              Den Sachverhalt habe ich nicht verstanden, kannst du den bitte ausführlicher erläutern?

              Oder verstehe ich es so, dass Vorsorgeaufwendungen, die eigentlich nach 2015 gehören, erst in der Lohnsteuerbescheinigung 2017 ausgewiesen wurden?
              Dann dürften die nach § 11 EStG in 2017 anzusetzen sein.
              Zuletzt geändert von Petz1900; 16.07.2018, 22:32.

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