Hallo zusammen!
Ich habe jetzt schon so lange selbst rumgesucht, aber ich finde einfach keine Antworten....
Mein Mann wurde im Rahmen einer Insolvenz freigestellt und hat in 2017 rückwirkend für diesen Monat in 2015 einen Differenzlohn ausgezahlt bekommen. Der frühere Arbeitgeber hat meinem Mann natürlich eine Lohnsteuerbescheinigung zugeschickt, aber ich weiß leider nicht, wo ich bei der Einkommenssteuererklärung was eintragen soll.
Zeile 19 der Bescheinigung wird wohl in Zeile 18 in Anlage N eingetragen, aber was ist mit dem Rest? Wie gesagt, es handelt sich um eine steuerpflichtige Summe (abgerechnet in Steuerklasse 6) und es sind in der Lohnsteuerbescheinigung die üblichen Abgaben (Zeile 3,5 und 22-27) eingetragen. Wohin damit? Addiere ich sie einfach zu den anderen Abzügen (mein Mann hat eine weitere Lohnsteuerbescheinigung, da er ja einen neuen Arbeitgeber hat) und trage sie einfach in die "normalen" Zeilen ein? Anlage N, Zeile 19 und 20 kommen ja nicht in Betracht, da sie sich auf Zeile 16 und 17 beziehen. Und was ist mit Zeile 3 der Bescheinigung (Bruttoarbeitslohn abgerechnet in Steuerklasse 6), wird er zusätzlich in Anlage N eingetragen oder nicht (Zeile 19 ist ja in Zeile 3 enthalten)?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich dafür schon im Voraus!
Nicole
Ich habe jetzt schon so lange selbst rumgesucht, aber ich finde einfach keine Antworten....
Mein Mann wurde im Rahmen einer Insolvenz freigestellt und hat in 2017 rückwirkend für diesen Monat in 2015 einen Differenzlohn ausgezahlt bekommen. Der frühere Arbeitgeber hat meinem Mann natürlich eine Lohnsteuerbescheinigung zugeschickt, aber ich weiß leider nicht, wo ich bei der Einkommenssteuererklärung was eintragen soll.
Zeile 19 der Bescheinigung wird wohl in Zeile 18 in Anlage N eingetragen, aber was ist mit dem Rest? Wie gesagt, es handelt sich um eine steuerpflichtige Summe (abgerechnet in Steuerklasse 6) und es sind in der Lohnsteuerbescheinigung die üblichen Abgaben (Zeile 3,5 und 22-27) eingetragen. Wohin damit? Addiere ich sie einfach zu den anderen Abzügen (mein Mann hat eine weitere Lohnsteuerbescheinigung, da er ja einen neuen Arbeitgeber hat) und trage sie einfach in die "normalen" Zeilen ein? Anlage N, Zeile 19 und 20 kommen ja nicht in Betracht, da sie sich auf Zeile 16 und 17 beziehen. Und was ist mit Zeile 3 der Bescheinigung (Bruttoarbeitslohn abgerechnet in Steuerklasse 6), wird er zusätzlich in Anlage N eingetragen oder nicht (Zeile 19 ist ja in Zeile 3 enthalten)?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich dafür schon im Voraus!
Nicole
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