Hallo zusammen,
erst einmal muss ich sagen, dass ich zu meiner Frage keinen passenden Foren-Eintrag gefunden habe. Daher bin ich mir auch gerade unsicher, ob mir jemand meine Frage beantworten kann/darf.
Ich stelle sie nun trotzdem und hoffe auf Erleuchtung.
Ich habe im Jahr 2018 ein Haus mit ELW gebaut. Die Einliegerwohnung ist vermietet.
Im Jahr 2019 habe ich die Außenanlagen (Pflasterarbeiten / Grünanlagen) errichten lassen.
Ist es möglich, bei einer verhältnismäßigen Ermittlung, die Kostenanteile sowohl in Anlage V (ca. 20%) als auch den Anteil der Eigennutzung (80%) bei Handwerkerleistungen (Lohnanteile) geltend zu machen?
Zum leichteren Verständnis nehme ich mal runde fiktive Zahlen.
Gesamtkosten 20 000 €
Lohnkosten netto 6000 €
Ich danke vielmals!
Viele Grüße
Wäller
erst einmal muss ich sagen, dass ich zu meiner Frage keinen passenden Foren-Eintrag gefunden habe. Daher bin ich mir auch gerade unsicher, ob mir jemand meine Frage beantworten kann/darf.
Ich stelle sie nun trotzdem und hoffe auf Erleuchtung.
Ich habe im Jahr 2018 ein Haus mit ELW gebaut. Die Einliegerwohnung ist vermietet.
Im Jahr 2019 habe ich die Außenanlagen (Pflasterarbeiten / Grünanlagen) errichten lassen.
Ist es möglich, bei einer verhältnismäßigen Ermittlung, die Kostenanteile sowohl in Anlage V (ca. 20%) als auch den Anteil der Eigennutzung (80%) bei Handwerkerleistungen (Lohnanteile) geltend zu machen?
Zum leichteren Verständnis nehme ich mal runde fiktive Zahlen.
Gesamtkosten 20 000 €
Lohnkosten netto 6000 €
- Anzusetzen wäre dann:
- 4800 € netto also 80 % der Lohnanteile bei Handwerkerleistungen (für die Eigennutzung)
- 4000 € brutto also 20 % der Gesamtkosten in Anlage V
- diese 20 % in Anlage V gliedern sich wieder auf:
- in Garten- und Grünanlage (Nettokosten) 20 % also 648 € - Sofortabschreibung
- in nachträgliche Herstellungskosten, 80 % also 3200 € brutto - Erhöhung der AfA (für Zuwegung, Terrassen, Einfacht, da diese in einem einheitlichen Nutzung- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen)
- diese 20 % in Anlage V gliedern sich wieder auf:
- 4000 € brutto also 20 % der Gesamtkosten in Anlage V
Ich danke vielmals!
Viele Grüße
Wäller
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