Hallo,
erstelle zum ersten mal meine Steuererklärung und nehme mal an, das dieser falsch ist.
Habe bis dato immer ca. bis 500,-EUR zurück erhalten... (Berechnet durch Steuerberater)
Es ist alles unverändert bei der Arbeit geblieben.
Vorsorgeaufwand und N sind bereits hinzugefügt.
Zu den Daten:
Habe einen Brutto (Jahreseinkommen 28.639EUR)
Lohnsteuer: 3.324,11
Solidaritätszuschlag 182,74
Wege mit PKW 220 Tage x 37 km x 0,30 EUR 2.442,00 Entfernungspauschale . . . . . . . 2.442
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -40
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -58
23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) 2.677EUR
Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung 2.491EUR
Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) 2.491
Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse - ohne Beträge laut Zeile 37 - ) zur Krankenversicherung, die mit einer inländischen Krankenversicherung vergleichbar ist (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) 2.491
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung laut Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung 429
****STIMMT ES, DAS ICH NUNG 7182,-EUR nachzahlen muss???? ****
Festgesetzt werden | 10.507,00 | Soli: 577,88
Abzug vom Lohn | -3.325,00 | Soli: -182,74
verbleibende Beträge | 7.182,00 | Soli: 395,14 | Insgesamt: 7.577,14
B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Insgesamt
€ €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.278
ab
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Entfernungspauschale für 220 Tage
Wege mit PKW
220 Tage x 37 km x 0,30 EUR 2.442,00
Entfernungspauschale . . . . . . . 2.442
insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.442
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -40
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -58
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54.738 . . . . . . . . . . . . . . 54.738
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 54.738 . . . . . . . . . . . . . . 54.738
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54.738
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.354
abzüglich steuerfreie Zuschüsse/erstatte Beiträge . . . . . . . . 0
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.354
davon 84 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.498
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -2.677
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.821 . 1.821
Beiträge zur Krankenversicherung
inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . 7.473
ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -199
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.274
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 872
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 8.146
ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
ab steuerfreie Arbeitgebererstattung . . . . . . . . . . . . . . . 0
ab sonstige steuerfreie Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . 0
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.146 . 8.146
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . 9.967. . . . -9.967
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.735
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . 44.735 . . . . . . . . . . . . . . 10.507
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.507
Berechnung des Solidaritätszuschlags
€
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.507
>>> ELSTER <<< * Seite 2
ELSTER
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.507
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577,88
Restbetrag für 2017
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 10.507,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 44.735 €) beträgt 23,49 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 54.738 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 10.003 € gemindert.
erstelle zum ersten mal meine Steuererklärung und nehme mal an, das dieser falsch ist.
Habe bis dato immer ca. bis 500,-EUR zurück erhalten... (Berechnet durch Steuerberater)
Es ist alles unverändert bei der Arbeit geblieben.
Vorsorgeaufwand und N sind bereits hinzugefügt.
Zu den Daten:
Habe einen Brutto (Jahreseinkommen 28.639EUR)
Lohnsteuer: 3.324,11
Solidaritätszuschlag 182,74
Wege mit PKW 220 Tage x 37 km x 0,30 EUR 2.442,00 Entfernungspauschale . . . . . . . 2.442
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -40
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -58
23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) 2.677EUR
Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung 2.491EUR
Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) 2.491
Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse - ohne Beträge laut Zeile 37 - ) zur Krankenversicherung, die mit einer inländischen Krankenversicherung vergleichbar ist (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen) 2.491
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung laut Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung 429
****STIMMT ES, DAS ICH NUNG 7182,-EUR nachzahlen muss???? ****
Festgesetzt werden | 10.507,00 | Soli: 577,88
Abzug vom Lohn | -3.325,00 | Soli: -182,74
verbleibende Beträge | 7.182,00 | Soli: 395,14 | Insgesamt: 7.577,14
B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Insgesamt
€ €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.278
ab
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Entfernungspauschale für 220 Tage
Wege mit PKW
220 Tage x 37 km x 0,30 EUR 2.442,00
Entfernungspauschale . . . . . . . 2.442
insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.442
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -40
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -58
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54.738 . . . . . . . . . . . . . . 54.738
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 54.738 . . . . . . . . . . . . . . 54.738
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54.738
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.354
abzüglich steuerfreie Zuschüsse/erstatte Beiträge . . . . . . . . 0
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.354
davon 84 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.498
abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -2.677
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.821 . 1.821
Beiträge zur Krankenversicherung
inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . 7.473
ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -199
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.274
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 872
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 8.146
ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
ab steuerfreie Arbeitgebererstattung . . . . . . . . . . . . . . . 0
ab sonstige steuerfreie Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . 0
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.146 . 8.146
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . 9.967. . . . -9.967
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.735
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . 44.735 . . . . . . . . . . . . . . 10.507
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.507
Berechnung des Solidaritätszuschlags
€
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.507
>>> ELSTER <<< * Seite 2
ELSTER
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.507
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577,88
Restbetrag für 2017
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 10.507,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 44.735 €) beträgt 23,49 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 54.738 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 10.003 € gemindert.
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