Hallo,
aktuell sitze ich an meiner Steuererklärung für 2017 bei und ich hab Probleme bei den m.m.n. Erhaltungsaufwendungen. Vielleicht hättet ihr den ein oder anderen Erfahrungswert/Hinweis für mich.
Gegeben: 2 Familien Haus, EG vermietet (mit Gartennutzung), OG selbst genutzt. Haus ist schon etwas Älter und es standen ein paar Reparaturen im Haus und Garten an welche ich (kein Handwerkerberuf) selbt durchgeführt habe.
Es geht um zusammengerechnet ca. 13000 Euro die ich noch aufschlüsseln müsste. Zuweisung dann verhältnismäßig.
Folgende Sachverhalte liegen vor:
1. Gartenweg erneuert (Belag und Bodenaufbau)
2. Wasserschaden Dach (war lange unbemerkt) Dämmung auf ca. 40qm nass (+ teilweise Schimmel). Austausch defekter Dämmung gegen aktuelle Dämmung mit allen verbundenen Arbeiten (Follie,Rigips)
3. OG Baumaßnahme Loggia zu gemacht (Innenwand) und kleiner Teil der Decke wurde gedämmt (machen lassen)
4. Klinkerfassade unter Loggia musste teils repariert werden. Dämmung und Klinker wurden dann im Nachgang komplett hoch gezogen
5. Werkzeug für die auszuführenden Arbeiten gekauft (Werte sind immer unter 410 Euro pro Werkzeug)
Fragen zu:
1. Sind dies Herstellungskosten oder Instandhaltungskosten und trage ich die Kosten ins Feld 49 ein? oder kommt der Gartenweg zu den Erhaltungsaufwendungen?
2. Meine Meinung nach : Die Rep. Dach gehört komplett zu den Erhaltungsaufwendungen. Was meint ihr?
3. Zuweisung OG -> Stunden 20% Handwerkerleistung , Material evtl. nachgeordnete Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand???
4. Würde ich zu den Erhaltungsaufwendungen packen.
5. Hier bin ich überfragt. Vielleicht Beruflich (vermietung) genutze Gegenstände(natürlich verhältnismäßig) wie z.B. PC? Nüchten betrachtet könnten es auch Erhaltungsaufwendungen sein. Wie macht ihr das ?
Fragen zur Abschreibung (Erhaltungsaufwand) über mehrere Jahre:
Kann ich (in meinem Fall) auch die mehrjährige Abschreibung (z.B. 5 Jahre) für die Erhaltungsaufwendung nehmen?
Falle ich dann z.B. wieder unter die 4000 Euro Regel bei Erhaltungsaufwendungen pro Jahr?
Was genau bedeutet eigentlich diese 4000 Euro Regel bei den Erhaltungsaufwendungen?
Vielen Dank schonmal vorab für den Erfahrungsaustausch.
Gruß
Marcool
aktuell sitze ich an meiner Steuererklärung für 2017 bei und ich hab Probleme bei den m.m.n. Erhaltungsaufwendungen. Vielleicht hättet ihr den ein oder anderen Erfahrungswert/Hinweis für mich.
Gegeben: 2 Familien Haus, EG vermietet (mit Gartennutzung), OG selbst genutzt. Haus ist schon etwas Älter und es standen ein paar Reparaturen im Haus und Garten an welche ich (kein Handwerkerberuf) selbt durchgeführt habe.
Es geht um zusammengerechnet ca. 13000 Euro die ich noch aufschlüsseln müsste. Zuweisung dann verhältnismäßig.
Folgende Sachverhalte liegen vor:
1. Gartenweg erneuert (Belag und Bodenaufbau)
2. Wasserschaden Dach (war lange unbemerkt) Dämmung auf ca. 40qm nass (+ teilweise Schimmel). Austausch defekter Dämmung gegen aktuelle Dämmung mit allen verbundenen Arbeiten (Follie,Rigips)
3. OG Baumaßnahme Loggia zu gemacht (Innenwand) und kleiner Teil der Decke wurde gedämmt (machen lassen)
4. Klinkerfassade unter Loggia musste teils repariert werden. Dämmung und Klinker wurden dann im Nachgang komplett hoch gezogen
5. Werkzeug für die auszuführenden Arbeiten gekauft (Werte sind immer unter 410 Euro pro Werkzeug)
Fragen zu:
1. Sind dies Herstellungskosten oder Instandhaltungskosten und trage ich die Kosten ins Feld 49 ein? oder kommt der Gartenweg zu den Erhaltungsaufwendungen?
2. Meine Meinung nach : Die Rep. Dach gehört komplett zu den Erhaltungsaufwendungen. Was meint ihr?
3. Zuweisung OG -> Stunden 20% Handwerkerleistung , Material evtl. nachgeordnete Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand???
4. Würde ich zu den Erhaltungsaufwendungen packen.
5. Hier bin ich überfragt. Vielleicht Beruflich (vermietung) genutze Gegenstände(natürlich verhältnismäßig) wie z.B. PC? Nüchten betrachtet könnten es auch Erhaltungsaufwendungen sein. Wie macht ihr das ?
Fragen zur Abschreibung (Erhaltungsaufwand) über mehrere Jahre:
Kann ich (in meinem Fall) auch die mehrjährige Abschreibung (z.B. 5 Jahre) für die Erhaltungsaufwendung nehmen?
Falle ich dann z.B. wieder unter die 4000 Euro Regel bei Erhaltungsaufwendungen pro Jahr?
Was genau bedeutet eigentlich diese 4000 Euro Regel bei den Erhaltungsaufwendungen?
Vielen Dank schonmal vorab für den Erfahrungsaustausch.
Gruß
Marcool
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