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Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

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    Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

    Hallo,

    aktuell sitze ich an meiner Steuererklärung für 2017 bei und ich hab Probleme bei den m.m.n. Erhaltungsaufwendungen. Vielleicht hättet ihr den ein oder anderen Erfahrungswert/Hinweis für mich.

    Gegeben: 2 Familien Haus, EG vermietet (mit Gartennutzung), OG selbst genutzt. Haus ist schon etwas Älter und es standen ein paar Reparaturen im Haus und Garten an welche ich (kein Handwerkerberuf) selbt durchgeführt habe.

    Es geht um zusammengerechnet ca. 13000 Euro die ich noch aufschlüsseln müsste. Zuweisung dann verhältnismäßig.

    Folgende Sachverhalte liegen vor:

    1. Gartenweg erneuert (Belag und Bodenaufbau)
    2. Wasserschaden Dach (war lange unbemerkt) Dämmung auf ca. 40qm nass (+ teilweise Schimmel). Austausch defekter Dämmung gegen aktuelle Dämmung mit allen verbundenen Arbeiten (Follie,Rigips)
    3. OG Baumaßnahme Loggia zu gemacht (Innenwand) und kleiner Teil der Decke wurde gedämmt (machen lassen)
    4. Klinkerfassade unter Loggia musste teils repariert werden. Dämmung und Klinker wurden dann im Nachgang komplett hoch gezogen
    5. Werkzeug für die auszuführenden Arbeiten gekauft (Werte sind immer unter 410 Euro pro Werkzeug)


    Fragen zu:

    1. Sind dies Herstellungskosten oder Instandhaltungskosten und trage ich die Kosten ins Feld 49 ein? oder kommt der Gartenweg zu den Erhaltungsaufwendungen?
    2. Meine Meinung nach : Die Rep. Dach gehört komplett zu den Erhaltungsaufwendungen. Was meint ihr?
    3. Zuweisung OG -> Stunden 20% Handwerkerleistung , Material evtl. nachgeordnete Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand???
    4. Würde ich zu den Erhaltungsaufwendungen packen.
    5. Hier bin ich überfragt. Vielleicht Beruflich (vermietung) genutze Gegenstände(natürlich verhältnismäßig) wie z.B. PC? Nüchten betrachtet könnten es auch Erhaltungsaufwendungen sein. Wie macht ihr das ?

    Fragen zur Abschreibung (Erhaltungsaufwand) über mehrere Jahre:

    Kann ich (in meinem Fall) auch die mehrjährige Abschreibung (z.B. 5 Jahre) für die Erhaltungsaufwendung nehmen?
    Falle ich dann z.B. wieder unter die 4000 Euro Regel bei Erhaltungsaufwendungen pro Jahr?
    Was genau bedeutet eigentlich diese 4000 Euro Regel bei den Erhaltungsaufwendungen?


    Vielen Dank schonmal vorab für den Erfahrungsaustausch.


    Gruß
    Marcool

    #2
    AW: Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

    Herstellungskosten liegen nur vor, wenn etwas neues geschaffen wird, das vorher nicht vorhanden sind. Es handelt sich somit grundsätzlich um Erhaltungsaufwendungen.

    Aufwendungen im direkten Zusammenhang mit der selbst genutzten Wohnung können nicht als WK abgezogen werden (auch nicht anteilig).

    Welche 400€ Regel?
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 31.07.2018, 08:14.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort.

      Ich meine die Vereinfachungsregelung . Hat sich aber erledigt.

      "Aufwendungen im direkten Zusammenhang mit der selbst genutzten Wohnung können nicht als WK abgezogen werden (auch nicht anteilig)."

      Auf welche Punkte bezieht sich die Aussage?

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

        Auf welche Punkte bezieht sich die Aussage?
        Das könnte z. B. die Baumaßnahme Loggia zu gemacht betreffen, je nachdem, was konkret darunter zu verstehen ist.

        Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen ohnehin nichts zu tun!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

          ... eigentlich ja schon.

          Allgemeine Frage (JA/NEIN):

          Würdet ihr gekaufte Werkzeuge für die Arbeiten am Haus auch bei den Erhaltungsaufwendungen eintragen?

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

            wenn die vermietete und die selbst genutzte Wohnung gleich groß sind, würde ich ein angeschafftes Werkzeug zur Hälfte als Erhaltungsaufwand ansetzen.

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              #7
              AW: Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              wenn die vermietete und die selbst genutzte Wohnung gleich groß sind, würde ich ein angeschafftes Werkzeug zur Hälfte als Erhaltungsaufwand ansetzen.
              Hallo,

              wenn die vermietete Wohnung 60% der gesamten Wohnfläche beträgt würde ich 60% ansetzen,
              bei 40 40% u.s.w.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

                Danke für die Antworten.

                Eine Frage habe ich noch. Es geht um die Baumaßnahme die ja in den selbst genutzen Bereich fällt.

                Loggia zu gemacht bedeutet: Wand gemauert, Alte Außenwand abgebaut, Nutzflächenänderung ca. 7qm zur Wohnfläche (erweitert).

                Ich habe einmal die Rechnung vom Bauantrag selbst ( Lohnkosten) und eine weitere Rechnung mit Lohnkosten. Maßnahme ist aber im Jahr 2017 noch nicht abgeschlossen.

                Fragestellung war jetzt ob ich die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen kann.

                Auf folgendes bin ich gestoßen:
                https://www.buhl.de/steuernsparen/handwerkerleistungen/
                https://www.bundesfinanzministerium....-35a-EStG.html
                https://www.deutsche-handwerks-zeitu...50/3098/326780

                Hier wird es verneint:
                https://bundeo.com/consulting/steuer...lich-absetzen/
                Ich denke der Artikel ist einfach älter?

                Ich würde sagen: Ja Lohnkosten können abgesetzt werden.

                Folgefrage:

                1.Werden die Materialkosten in den Rechnungen (und auch in späteren Rechnungen zu der Baumaßnahme) als nachträgliche Herstellungskosten angesehen (Wohnraumerweiterung) und müssten dem AFA Wert der Immobilie in(ab) dem Jahr hinzuaddiert werden? oder ist dies in dem Fall egal, da WE selbst genutzt?

                oder


                2. Da die eingerückte Außenwand ,nur, versetzt wurde es Erhaltungsaufwendungen darstellt und da dieser Erhaltungsaufwand in der selbstgenutzen WE keinen Abzug findet?



                Wenn die Baumaßnahme fertig gestellt wird erfolgt natürlich die anpassung des Prozentsatzes ,Aufteilung QM,.

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                  #9
                  AW: Fragen zu Anlage V, Werbungskosten/Erhaltungsaufwand, Garten,Werkzeug

                  Ich denke der Artikel ist einfach älter?
                  Der Artikel wurde am 30. Juli 2017 aktualisiert, ist also nicht älter.

                  Es gab und gibt unterschiedliche Meinungen zu der Thematik, aber das hat alles mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- nichts zu tun.

                  Das Unterforum Allgemein und Projekt dient dem Erfahrungsaustausch und der Hilfestellung zu allem, was nicht in die anderen Foren passt. Es geht aber auch hier um Fragen zu ELSTER und
                  nicht um steuerrechtliche Fragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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