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Lohnsteuererklärung Taxifahrer

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    Lohnsteuererklärung Taxifahrer

    Schönen guten Tag,


    ​​​​​​ich habe eine Frage bezüglich des ausfüllens meiner Werbungskosten.

    ​​​​​​Ich war im letzten Jahr Taxifahrer in Vollzeit und wenn ich das richtig verstehe habe ich damit keine Tätigkeitsstätte.

    Allerdings verstehe ich nicht wie ich das eintragen muss, ich habe eine Tägliche Arbeitszeit von 07:00-17:00 Uhr.
    Habe 224 Tage gearbeitet.
    Laut Internetrecherchen komme ich somit auf 12€/Tag x 224 tage = 2688€.

    Mir kommt das alles ein bisschen unrealistisch vor, so viel wieder zu bekommen alleine dadurch.

    Ich bin absolut kein Experte und habe diesbezüglich nur Basiswissen, deshalb bitte ich um eure Hilfe wie das alles abläuft.

    Danke schonmal im Vorraus.

    Lg

    ​​​

    #2
    Hallo,

    das bekommst du auch nicht zurück.
    Dein zu versteuerndes Einkommen wird um diese Summe gemindert

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Außerdem heißt es Einkommensteuererklärung, eine Lohnsteuererklärung wirst Du nirgends finden.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Außerdem heißt es Einkommensteuererklärung, eine Lohnsteuererklärung wirst Du nirgends finden.
        Sag das nicht!
        https://www.lohnsteuer-kompakt.de/l/...rung&year=2019
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Sehr vertrauenerweckend

          Kommentar


            #6
            bekannt aus: bild, ct. mac, chip...Die Computernerds kennen halt kein Steuerrecht!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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