Homeoffice - Renovierung oder Handwerkerleistung

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  • Marius89
    Neuer Benutzer
    • 11.02.2020
    • 1

    #1

    Homeoffice - Renovierung oder Handwerkerleistung

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe ich habe den richtigen Bereich des Forums gewählt.

    Wir haben 2019 im Büro (Homeoffice) neue Fenster bekommen.
    Üblicherweise können die Lohnkosten ja angegeben und abgesetzt werden in der Steuererklärung

    Meine Frage nun: Zählen neue Fenster als Renovierung des Büro und kann somit die Rechnung in voller Höhe (anstatt nur die Lohnkosten) als Werbungskosten abgesetzt werden?

    Besten Dank!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Mit Elster hat das aber nichts zu tun!

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Fenster gelten üblicherweise als Bestandteil der Gebäudehülle und nicht eines Büros, aber auch das hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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