Hallo miteinander --
ich bin umsatzsteuerpflichtig und bereite jetzt die Umsatzsteuererklärung 2019 vor.
Meistens habe ich steuerpflichtige Umsätze, aber in 2019 hatte ich auch zwei Nebentätigkeiten:
- EUR 800 für eine Dozententätigkeit an der Hochschule --> § 4 Nr. 21 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) Umsatzsteuergesetz (UStG)
- EUR 150 für ein Konzert bei einer kirchlichen Einrichtung, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist --> ???
Ich denke, dass die EUR 800 bei der Umsatzsteuererklärung Zeile 74 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug | nach § 4 Nummer ... UStG) gehören, aber wohin gehen die EUR 150?
Danke und viele Grüße
ich bin umsatzsteuerpflichtig und bereite jetzt die Umsatzsteuererklärung 2019 vor.
Meistens habe ich steuerpflichtige Umsätze, aber in 2019 hatte ich auch zwei Nebentätigkeiten:
- EUR 800 für eine Dozententätigkeit an der Hochschule --> § 4 Nr. 21 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) Umsatzsteuergesetz (UStG)
- EUR 150 für ein Konzert bei einer kirchlichen Einrichtung, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist --> ???
Ich denke, dass die EUR 800 bei der Umsatzsteuererklärung Zeile 74 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug | nach § 4 Nummer ... UStG) gehören, aber wohin gehen die EUR 150?
Danke und viele Grüße
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