Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuererklärung

    Hallo miteinander --

    ich bin umsatzsteuerpflichtig und bereite jetzt die Umsatzsteuererklärung 2019 vor.

    Meistens habe ich steuerpflichtige Umsätze, aber in 2019 hatte ich auch zwei Nebentätigkeiten:

    - EUR 800 für eine Dozententätigkeit an der Hochschule --> § 4 Nr. 21 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) Umsatzsteuergesetz (UStG)
    - EUR 150 für ein Konzert bei einer
    kirchlichen Einrichtung, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist --> ???

    Ich denke, dass die EUR 800 bei der Umsatzsteuererklärung Zeile 74 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug | nach § 4 Nummer ... UStG) gehören, aber wohin gehen die EUR 150?

    Danke und viele Grüße




    #2
    Was spricht dagegen, das Konzert bei den steuerpflichtigen Umsätzen einzutragen?

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Was spricht dagegen, das Konzert bei den steuerpflichtigen Umsätzen einzutragen?
      Der Kunde (diese kirchliche Einrichtung) ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Deswegen zahlt er keine Umsatzsteuer, oder?

      Kommentar


        #4
        Das geht vermutlich in dieselbe Zeile, ist halt wohl nur § 4 Nr. 20. Also eigentlich würde man dann als Betrag die gesamten 950 € eintragen und "20+21". Geht da mehr als eine Zuordnung? Wenn nicht, habe ich auch keinen Rat ;(

        Kommentar


          #5
          Ich bin auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Sollte ich mal im Supermarkt Bescheid geben, die verlangen nämlich immer Umsatzsteuer von mir

          Kommentar


            #6
            Wenn, dann doch gleich richtig: Da gibt's doch so Musterschreiben, um seine Mitgliedschaft beim Finanzamt zu kündigen...

            Kommentar

            Lädt...
            X