AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber
Im Einkommensteuerrecht wird unterschieden zwischen sog. Gewinneinkünften und sog. Überschusseinkünften. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
Und wenn dein Steuerberater auf der Rechnung vermerkt hat: Überschuss der Einnahmen über die Werbekosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, dann deshalb, weil die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
zu den sog. Überschusseinkünften rechnen.
Dein Bruttoverdienst entspricht deinen Einnahmen. Deine Einkünfte sind hingegen der Überschuss deiner Einnahmen über die Werbungskosten, in der Regel ist das weniger.
Diese Begriffe muss man auseinander halten, dann versteht man manches leichter.
Inwiefern stehen sie im Zusammenhang mit überschüssigen Einnahmen. Und was hat das mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zu tun? Das ist doch mein Bruttoverdienst, daneben habe ich keine Einnahmen.
Und wenn dein Steuerberater auf der Rechnung vermerkt hat: Überschuss der Einnahmen über die Werbekosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, dann deshalb, weil die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
zu den sog. Überschusseinkünften rechnen.
Dein Bruttoverdienst entspricht deinen Einnahmen. Deine Einkünfte sind hingegen der Überschuss deiner Einnahmen über die Werbungskosten, in der Regel ist das weniger.
Diese Begriffe muss man auseinander halten, dann versteht man manches leichter.
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