Liebe Freunde der gepflegten Steuererklärung,
ich bitte vorab um Nachsicht - zum ersten Mal widme ich mich allein meiner Steuererklärung (für 2017, zuvor 2012-2016 mit Steuerberater) und bislang gleicht das alles eher einem Blindflug auf heißen Kohlen. Ich habe diverse Beiträge durchgelesen, sowie anderweitig Recherche betrieben, doch beschleicht mich so langsam das Gefühl, dass mein Wissen mit jedem weiteren Artikel eher schrumpft, als wächst.
Ich habe mir tax2018 gekauft und nutze gerade parallel Elster (mit meiner letzten Steuererklärung 2016 vom Steuerberater als Vorlage). Mit beiden lande ich derzeit bei einer nicht vielversprechenden Nachzahlung von ca. 4€.
Zu meinen Fragen:
- Steuerberater richtig absetzen. Im Jahre 2017 habe ich meinen Steuerberater mit der Erstellung für gleich 3 Steuererklärungen beauftragt (2014/2015/2016). Die Rechnung für alle 3 erhielt ich also 2017.
1.) Kann ich alle drei Steuererklärungen abrechnen oder ist das immer nur für die Erklärung aus dem vorangegangenen Jahr möglich?
2.) Was davon kann ich absetzen? Der Steuerberater hat die Kosten für alle 3 Jahre in je zwei Bereiche unterteilt: "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (Steuerpflichtiger)" und "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (Steuerpflichtiger)"
3.) Kann sich zufällig jemand erklären, warum dort "Steuerpflichtiger" steht? Wie sich leider erst im Nachhinein herausgestellt hat, war ich im Jahre 2014 und 2015 steuerpflichtig, weil ich einen gewissen Teil vom jeweiligen Jahr Arbeitslosengeld (keine private!) bezogen habe. Das war 2016 aber nicht der Fall und meines Wissens nach war ich nicht steuerpflichtig und bin eigentlich der Meinung, es auch für 2017 nicht zu sein.
- Eine letzte Frage, die allerdings erst bei der nächsten Steuererklärung relevant für mich wird: Ab Mitte diesen Jahres werde ich Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in Höhe von 40€ monatlich beziehen. Bin ich damit zur Steuererklärung verpflichtet? Ich habe vor, für diesen VL-Sparplan einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen.
Für einen Rat, oder gerne auch Verweis auf nützliche Artikel, etc. wäre ich sehr dankbar. Leider verstehe ich die Erklärungen im "Handbuch" von tax2018 nicht. :/
Herzlichen Dank Vorab und einen schönen Abend,
LiLa
PS.: Gibt es eine Adresse an die man sich wenden kann, wenn man solche Fragen hat? Ich bin leider nicht fündig geworden. Ich weiß, es gibt Lohnsteuerhilfevereine, aber in meiner Erwartung einer Rückzahlung für 2017 würde ich ungern für einen dreistelligen Betrag direkt Mitglied werden müssen, sondern würde im zweifel auch telefonische Unterstützung (10-15 Minuten) bevorzugen, für die man dann eine Art Obulus in Höhe einer niedrigen, zweistelligen Summe zahlt.
ich bitte vorab um Nachsicht - zum ersten Mal widme ich mich allein meiner Steuererklärung (für 2017, zuvor 2012-2016 mit Steuerberater) und bislang gleicht das alles eher einem Blindflug auf heißen Kohlen. Ich habe diverse Beiträge durchgelesen, sowie anderweitig Recherche betrieben, doch beschleicht mich so langsam das Gefühl, dass mein Wissen mit jedem weiteren Artikel eher schrumpft, als wächst.
Ich habe mir tax2018 gekauft und nutze gerade parallel Elster (mit meiner letzten Steuererklärung 2016 vom Steuerberater als Vorlage). Mit beiden lande ich derzeit bei einer nicht vielversprechenden Nachzahlung von ca. 4€.
Zu meinen Fragen:
- Steuerberater richtig absetzen. Im Jahre 2017 habe ich meinen Steuerberater mit der Erstellung für gleich 3 Steuererklärungen beauftragt (2014/2015/2016). Die Rechnung für alle 3 erhielt ich also 2017.
1.) Kann ich alle drei Steuererklärungen abrechnen oder ist das immer nur für die Erklärung aus dem vorangegangenen Jahr möglich?
2.) Was davon kann ich absetzen? Der Steuerberater hat die Kosten für alle 3 Jahre in je zwei Bereiche unterteilt: "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (Steuerpflichtiger)" und "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (Steuerpflichtiger)"
3.) Kann sich zufällig jemand erklären, warum dort "Steuerpflichtiger" steht? Wie sich leider erst im Nachhinein herausgestellt hat, war ich im Jahre 2014 und 2015 steuerpflichtig, weil ich einen gewissen Teil vom jeweiligen Jahr Arbeitslosengeld (keine private!) bezogen habe. Das war 2016 aber nicht der Fall und meines Wissens nach war ich nicht steuerpflichtig und bin eigentlich der Meinung, es auch für 2017 nicht zu sein.
- Eine letzte Frage, die allerdings erst bei der nächsten Steuererklärung relevant für mich wird: Ab Mitte diesen Jahres werde ich Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in Höhe von 40€ monatlich beziehen. Bin ich damit zur Steuererklärung verpflichtet? Ich habe vor, für diesen VL-Sparplan einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen.
Für einen Rat, oder gerne auch Verweis auf nützliche Artikel, etc. wäre ich sehr dankbar. Leider verstehe ich die Erklärungen im "Handbuch" von tax2018 nicht. :/
Herzlichen Dank Vorab und einen schönen Abend,
LiLa
PS.: Gibt es eine Adresse an die man sich wenden kann, wenn man solche Fragen hat? Ich bin leider nicht fündig geworden. Ich weiß, es gibt Lohnsteuerhilfevereine, aber in meiner Erwartung einer Rückzahlung für 2017 würde ich ungern für einen dreistelligen Betrag direkt Mitglied werden müssen, sondern würde im zweifel auch telefonische Unterstützung (10-15 Minuten) bevorzugen, für die man dann eine Art Obulus in Höhe einer niedrigen, zweistelligen Summe zahlt.
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