In meinem langen Steuerleben von über 45 Jahren musste ich nur in zwei Jahren agB (Krankheitskosten) erklären, was mich nicht gestört hat, denn die Hauptlast muss man dabei ja immer selbst tragen.
Ein Jahr davon war das Jahr 2014, der 2015 erlassene Steuerbescheid ist längst unanfechtbar, war aber hinsichtlich des Abzugs der zumutbaren Eigenbelastung (§ 33 Abs. 3 EStG) für vorläufig ergangen.
Heute fand ich nun eine E-Mail in meinem Posteingang, dass Bescheiddaten für das Jahr 2014 bereitgestellt wurden. Ich musste zunächst überlegen, für wen der neue Bescheid wohl bestimmt war, aus der Mail geht das leider nicht hervor.
Abholen war kein Problem, ich lösche meine alten Steuererklärungen nämlich nicht und kann mit ElsterFormular alles bis 2009 zurück nach wie vor öffnen.
Nach Abholung der Bescheiddaten habe ich mich dann ein wenig über eine zusätzliche Erstattung von rund 200 € gefreut, zu der noch Erstattungszinsen kommen.
Das hat jetzt zwar keinen unmittelbaren Bezug zu Elster, ist für mich aber ein Beleg dafür, dass die Finanzämter ihre Arbeit ordentlich machen, auch wenn es manchmal etwas dauert.
Ein Jahr davon war das Jahr 2014, der 2015 erlassene Steuerbescheid ist längst unanfechtbar, war aber hinsichtlich des Abzugs der zumutbaren Eigenbelastung (§ 33 Abs. 3 EStG) für vorläufig ergangen.
Heute fand ich nun eine E-Mail in meinem Posteingang, dass Bescheiddaten für das Jahr 2014 bereitgestellt wurden. Ich musste zunächst überlegen, für wen der neue Bescheid wohl bestimmt war, aus der Mail geht das leider nicht hervor.
Abholen war kein Problem, ich lösche meine alten Steuererklärungen nämlich nicht und kann mit ElsterFormular alles bis 2009 zurück nach wie vor öffnen.
Nach Abholung der Bescheiddaten habe ich mich dann ein wenig über eine zusätzliche Erstattung von rund 200 € gefreut, zu der noch Erstattungszinsen kommen.
Das hat jetzt zwar keinen unmittelbaren Bezug zu Elster, ist für mich aber ein Beleg dafür, dass die Finanzämter ihre Arbeit ordentlich machen, auch wenn es manchmal etwas dauert.
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