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agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze
AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze
Wenn zwei Länder einen Pilot fahren, dürfte spekulativ davon auszugehen sein, dass die anderen Länder bald folgen, wenn in einem anderen Bundesland das schon angekündigt wird. Vorfrage aber natürlich: Bist Du überhaupt betroffen, d.h. ändern sich Deine Bescheide überhaupt ? Wenn nein, dann bekommst Du natürlich auch keinen Bescheid.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze
Hallo zusammen,
der Vorläufigkeitsvermerk über die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung kommt seit September 2013.
Dementsprechend lange dauern die Rechenläufe für die Änderung der Bescheide, denn grds. muss für jeden Bescheid, in dem seit September 2013 eine zumutbare Eigenbelastung erfasst wurde, vom Programm geprüft werden, ob sich die neue Rechtsprechung auswirkt.
AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze
Hallo zusammen,
heute sind bei mir für die Jahre 2012, 2013 und 2014 Bescheide geschickt worden.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich mit einem Einspruch auch andere Sachverhalte vorbringen kann?
Viele Grüße Maria
AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze
Ein Einspruch ist sicher zulässig, die anderen Dinge sind aber endgültig, da der Bescheid nur wegen agB vorläufig war. Krankheitskosten könnten aber m. E. noch nachgereicht werden.
AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze
Hallo Maria20180829,
sind es Erstbescheide, weil du jetzt erst abgegeben hast -> kannst du Einspruch einlegen und Sachverhalte nachreichen.
Sind es entsprechend dem Thema geänderte Bescheide wegen der agB -> kannst du keine anderen Sachverhalte mehr nachreichen im Einspruch, außer vielleicht noch gefundene außergewöhnliche Belastungen.
AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze
Bei einem Einspruch gegen einen Änderungsbescheid kann nur eine (erneute) Änderung beantragt werden, soweit die ursprüngliche Änderung reicht (§ 351 (1) Abgabenordnung).
Das heißt:
Wenn mit dem Änderungsbescheid (wegen der Neuberechnung der AgBs) z. B. eine Erstattung von 500,- € herauskommt, kann man im Einspruch nur noch eine ERHÖHUNG bis zu 500,- € beantragen (es sei denn, man hat eine andere Änderungsvorschrift).
Ein Einspruch gegen diese Änderungsbescheide bringt also nur dann etwas, wenn du mehr zahlen (bzw. weniger erstattet bekommen) willst / musst.
Zuletzt geändert von Sabre; 31.08.2018, 13:14.
Grund: Berichtigung Tippfehler
AW: agB - Änderung Steuerbescheide wegen Neuberechnung der Eigenbelastungsgrenze
ich revidiere meine o. g. Meinung und stimme Sabre zu.
Die Bescheide waren vorläufig wegen:
"des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der
Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als
außergewöhnliche Belastung".
D. h. nicht wg. der agB allgemein, da können auch keine Krankheitskosten mehr nachgereicht werden.
ich erhielt gestern geänderte Bescheide wg. agB (Krankheitskosten) ab 2004 (BAYERN)
Gruß FIGUL
Dann gibt es am Wochenende ja etwas zum Feiern! Allein die Erstattungszinsen könnten da ein kleines Vermögen ausmachen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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