Hallo,
ich habe gleich 2 Fragen die miteinander gekoppelt sind. Hier aber ersteinmal der Sachverhalt.
Ich habe für 2013 und 2014 meine Steuererklärung über das ELSTER portal gemacht. 2015 habe ich dann erfahren, dass ich mir für die Steuererklärung bis zu 4 Jahre Zeit lassen kann, da ich nicht verpflichtet bin bzw. vom Finanzamt aufgefordert wurde eine Erklärung abzugeben. Nun habe ich aber 2017 ein kleines Stipendium bekommen und bin somit für 2017 verpflichtet eine Steuererklärung bis zum 24.08.2018 abzugeben. Die Erklärung wurde nun mit dem WISO Steuerprogramm gemacht und ist bereit abgeschickt zu werden. Jedoch haben sich nun 2 Fragen ergeben:
(1) Kann ich wenn ich die Steuererkläung für 2017 nun eingereicht habe trotzdem noch die Erklärungen für 2015 und 2016 nachreichen/abgeben, oder geht das dann nicht mehr, weil ich 2017 nun eine gemacht habe und somit der Anspruch für die beiden vorherigen Jahre verfällt?
(2) Sollte es nicht gehen muss ich noch "schnell" die Erklärung für die beiden anderen Jahre abgeben. Ist es denn zulässig in einem Jahr mehrere Steuererklärungen (natürlich für unterschiedliche Jahre) abzugeben? Wenn ja, wie viele darf ich in einem Jahr abgeben?
Vielen Dank schon einmal für eure Beiträge und die Unterstützung
ich habe gleich 2 Fragen die miteinander gekoppelt sind. Hier aber ersteinmal der Sachverhalt.
Ich habe für 2013 und 2014 meine Steuererklärung über das ELSTER portal gemacht. 2015 habe ich dann erfahren, dass ich mir für die Steuererklärung bis zu 4 Jahre Zeit lassen kann, da ich nicht verpflichtet bin bzw. vom Finanzamt aufgefordert wurde eine Erklärung abzugeben. Nun habe ich aber 2017 ein kleines Stipendium bekommen und bin somit für 2017 verpflichtet eine Steuererklärung bis zum 24.08.2018 abzugeben. Die Erklärung wurde nun mit dem WISO Steuerprogramm gemacht und ist bereit abgeschickt zu werden. Jedoch haben sich nun 2 Fragen ergeben:
(1) Kann ich wenn ich die Steuererkläung für 2017 nun eingereicht habe trotzdem noch die Erklärungen für 2015 und 2016 nachreichen/abgeben, oder geht das dann nicht mehr, weil ich 2017 nun eine gemacht habe und somit der Anspruch für die beiden vorherigen Jahre verfällt?
(2) Sollte es nicht gehen muss ich noch "schnell" die Erklärung für die beiden anderen Jahre abgeben. Ist es denn zulässig in einem Jahr mehrere Steuererklärungen (natürlich für unterschiedliche Jahre) abzugeben? Wenn ja, wie viele darf ich in einem Jahr abgeben?
Vielen Dank schon einmal für eure Beiträge und die Unterstützung
Kommentar