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Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

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    Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

    Hallo,

    ich habe gleich 2 Fragen die miteinander gekoppelt sind. Hier aber ersteinmal der Sachverhalt.
    Ich habe für 2013 und 2014 meine Steuererklärung über das ELSTER portal gemacht. 2015 habe ich dann erfahren, dass ich mir für die Steuererklärung bis zu 4 Jahre Zeit lassen kann, da ich nicht verpflichtet bin bzw. vom Finanzamt aufgefordert wurde eine Erklärung abzugeben. Nun habe ich aber 2017 ein kleines Stipendium bekommen und bin somit für 2017 verpflichtet eine Steuererklärung bis zum 24.08.2018 abzugeben. Die Erklärung wurde nun mit dem WISO Steuerprogramm gemacht und ist bereit abgeschickt zu werden. Jedoch haben sich nun 2 Fragen ergeben:

    (1) Kann ich wenn ich die Steuererkläung für 2017 nun eingereicht habe trotzdem noch die Erklärungen für 2015 und 2016 nachreichen/abgeben, oder geht das dann nicht mehr, weil ich 2017 nun eine gemacht habe und somit der Anspruch für die beiden vorherigen Jahre verfällt?

    (2) Sollte es nicht gehen muss ich noch "schnell" die Erklärung für die beiden anderen Jahre abgeben. Ist es denn zulässig in einem Jahr mehrere Steuererklärungen (natürlich für unterschiedliche Jahre) abzugeben? Wenn ja, wie viele darf ich in einem Jahr abgeben?

    Vielen Dank schon einmal für eure Beiträge und die Unterstützung

    #2
    AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

    Die Jahre sind voneinander unabhängig, d.h. selbstverständlich darfst Du auch nach Abgabe Deiner Einkommensteuererklärung 2017 z.B. noch die Einkommensteuererklärung 2010 mit Deinen nicht erklärten schweizer Zinsen einreichen

    Es macht allerdings technisch Sinn von altem Jahr zu neuem Jahr zu gehen, da Du dann aus dem Vorjahr Daten übernehmen kannst. Umgekehrt geht das nicht. Aber das ist nur ein Komforthinweis, rechtlich kannst Du auch von neu nach alt machen.

    Du darfst beispielsweise durchaus in 2018 für 2011-2017 je Deine Einkommensteuererklärungen, die Deiner Frau/Lebenspartner/Mann und Deiner 25 Kinder einreichen und Deiner Nachbarschaft. Bei letzterem solltest Du aber aufpassen, dass es keine Steuerberatung wird
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Die Jahre sind voneinander unabhängig, d.h. selbstverständlich darfst Du auch nach Abgabe Deiner Einkommensteuererklärung 2017 z.B. noch die Einkommensteuererklärung 2010 mit Deinen nicht erklärten schweizer Zinsen einreichen

      Es macht allerdings technisch Sinn von altem Jahr zu neuem Jahr zu gehen, da Du dann aus dem Vorjahr Daten übernehmen kannst. Umgekehrt geht das nicht. Aber das ist nur ein Komforthinweis, rechtlich kannst Du auch von neu nach alt machen.

      Du darfst beispielsweise durchaus in 2018 für 2011-2017 je Deine Einkommensteuererklärungen, die Deiner Frau/Lebenspartner/Mann und Deiner 25 Kinder einreichen und Deiner Nachbarschaft. Bei letzterem solltest Du aber aufpassen, dass es keine Steuerberatung wird
      Vielen lieben Dank Picard777,

      das hilft mir ungemein und entspannt mich
      Sonst hätte ich jetzt und heute NAcht noch die beiden anderen Jahre machen müssen

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        #4
        AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

        was natürlich sein kann, ist, dass das FA bei der Bearbeitung 2017 nachfragt, was denn mit 2015 und 16 sei.

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          #5
          AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

          Kann zwar theoretisch schon sein, aber warum sollte es ? Wenn es anhand der elektronischen Daten zu erkennen glaubt, dass es in den Vorjahren keine Pflichtveranlagung ist, geht es das Finanzamt nichts an, ob oder warum der TE eine Erklärung wann oder gar nicht abgibt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

            Hallo, sorry wenn ich das recht alte Thema wieder hervor hole, jedoch habe ich an diversen Stellen gelesen dass man nur bis maximal 4 Jahre, rückwirkend die Steuererklärung abgeben kann. Das würde dann bedeuten dass ich lediglich die Erklärungen von 2015-2018 abgeben kann. Was stimmt denn nun? Ich würde es begrüßen noch ältere Jahre einreichen zu können. Und das geht dann tatsächlich auch mit mehreren vergangenen Jahren, die sagen wir mal alle innerhalb eines Monates, eingereicht werden? Vielen dank schonmal.

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              #7
              AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

              Rein theoretisch können Sie soviele Erklärungen einreichen wie Sie wollen. Alte Jahre, die allerdings verjährt sind, können Sie sich sparen.

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                #8
                AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

                Und das geht dann tatsächlich auch mit mehreren vergangenen Jahren, die sagen wir mal alle innerhalb eines Monates, eingereicht werden?
                Auch das ist kein Problem! Ich habe schon mal 3 Jahre am gleichen Tag eingereicht.

                Wenn keine Verpflichtung zur Abgabe besteht oder früher bestanden hat, macht die Einreichung für Jahre vor 2015 allerdings keinen Sinn, weil das Finanzamt dann die Anträge auf Veranlagung ablehnen wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  ...Wenn keine Verpflichtung zur Abgabe besteht oder früher bestanden hat, macht die Einreichung für Jahre vor 2015 allerdings keinen Sinn, weil das Finanzamt dann die Anträge auf Veranlagung ablehnen wird.
                  mit der Begründung dass mehr als 4 Jahre vergangen sind, oder wieso wird das so sein?

                  Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                  ...Alte Jahre, die allerdings verjährt sind, können Sie sich sparen.
                  das war ja meine Frage, jetzt muss nur noch definiert werden was „alte Jahre“ sind. :-)

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                    #10
                    AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

                    Lies mal hier: §§ 169 - 171 Abgabenordnung in Verbindung mit § 46 Einkommensteuergesetz
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Lies mal hier: §§ 169 - 171 Abgabenordnung in Verbindung mit § 46 Einkommensteuergesetz
                      Oder: Frag einen Steuerberater. Danke. Ich habe aber beschlossen mich in diesem Forum auszutauschen und das oben geschriebene zu hinterfragen. Wenn es allerdings korrekt wäre, wäre ich Nutznießer...
                      Da hier offensichtlich mehrere User der Meinung sind dass man weiter als 4 Jahre zurückliegende Steuererklärungen einreichen kann (selbstverständlich mit dem Ziel diese auch bearbeitet und erstattet zu bekommen), frage ich nach ob dies sicher ist. Ich finde, wie bereits erwähnt, immer wieder die Aussage dass nur 4 Jahre rückwirkend gehen.

                      Z.B. Ein Zitat Haufe.de: Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn sie beantragt wird, insbesondere zur Anrechnung von LSt auf die ESt. Der Antrag ist durch Abgabe einer ESt-Erklärung zu stellen (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Nach dem Wegfall der früher geltenden zweijährigen Ausschlussfrist ist der Antrag auf Veranlagung nicht mehr fristgebunden. Er ist jedoch innerhalb der Festsetzungsfrist zu stellen. Die Festsetzungsfrist für die ESt beträgt vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO).

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                        #12
                        AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

                        Wie gesagt, bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kannst du auch noch für 10 Jahre einreichen.

                        Ansonsten entsteht die Einkommensteuer 2015 am 31.12.15 und vier Jahre später ist halt der 31.12.19. Für 2014 war so 2018 Schluss.

                        Zu Verlustvorträgen (z. B. Werbungskosten Zweitstudium) sind noch Verfahren anhängig, ob das länger gehen kann. Wie das ausgeht, kann niemand sagen.

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                          #13
                          AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

                          @abudele

                          Wie bei vielen anderen Themen im Steuerrecht gibt es auch hinsichtlich der Festsetzungsverjährung mehrere richtige Antworten.
                          Es hängt immer vom Einzelfall ab. Da du uns aber in dieser Hinsicht keine Anhaltspunkte geliefert hast, können wir dir auch keine für dich richtige Antwort liefern.

                          Daher verbleibt es bei dem Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen zur Festsetzungsfrist.
                          Du kannst lesen, du kennst deinen Sachverhalt: also kannst du dir die für dich richtige Antwort auch selber aneignen.

                          Sofern du dies nicht kannst oder willst, dafür gibt es Steuerberater.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            AW: Wie viele Steuererklärungen darf ich pro Jahr einreichen?

                            Zitat von abudele Beitrag anzeigen
                            Oder: Frag einen Steuerberater. Danke. Ich habe aber beschlossen mich in diesem Forum auszutauschen und das oben geschriebene zu hinterfragen. Wenn es allerdings korrekt wäre, wäre ich Nutznießer...
                            Nur hat dein Austauschwunsch letztlich nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, weil sie unabhängig davon ist, auf welchem Wege die Erklärung abgegeben wird.

                            Aber damit du nicht dumm stirbst, die Verjährungsfrist ist grundsätzlich vier Jahre. Es ist aber wichtig, wann diese beginnt. Bei freiwilliger Abgabe beginnt sie mit Ablauf des Jahres, für das abgegeben werden soll, bei Pflichtveranlagung ist der Beginn der Verjährung bis zu drei Jahre verzögert, so dass wir hier schon bei sieben sind.
                            Und wenn wir bei Steuerverkürzung oder Hinterziehung sind, dauert es noch länger, worauf sich Picards Scherz mit den verschwiegenen Schweizer Kapitalerträgen bezog.

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