Ein herzliches hallo in die Runde!
Ich habe von Juli bis November 2017 Elterngeld erhalten. Dieses wurde mir allerdings erst (auf einen Schlag) Mitte Januar 2018 aufs Konto überwiesen.
Muss ich das Elterngeld nun in der Steuererklärung 2017 (Bezugsjahr) oder in der von 2018 (Zahlungseingang) angeben - oder ist sogar beides möglich und ich kann es mir aussuchen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
MfG
Rainer
Ich habe von Juli bis November 2017 Elterngeld erhalten. Dieses wurde mir allerdings erst (auf einen Schlag) Mitte Januar 2018 aufs Konto überwiesen.
Muss ich das Elterngeld nun in der Steuererklärung 2017 (Bezugsjahr) oder in der von 2018 (Zahlungseingang) angeben - oder ist sogar beides möglich und ich kann es mir aussuchen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
MfG
Rainer
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