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Verspätete Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistung

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    Verspätete Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistung

    Hallo,

    da dieses Thema bei Betriebskostenabrechnung immer wieder auftaucht
    hier eine Info:
    Erhält ein Mieter von seinem Vermieter erst mit erheblicher Verspätung eine Spezifikation seiner BKA mit einer Auflistung auch der Beträge, die im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können,
    so kann er auch NACH BESTANDSKRAFT seines Steuerbescheides für das betreffende Jahr den auf ihn entfallenden Betrag
    nachtäglich steuermindernd geltend machen

    FG KÖLN, Az.:11 K 1319/16

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    AW: Verspätete Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistung

    Hallo FIGUL,

    vielleicht sollte man noch dazu schreiben, dass die Finanzverwaltung in diesen Fällen nicht strikt auf dem Abflussprinzip besteht, sondern gewisse Alternativen zulässt.

    Siehe Randnummern 47 und 48 des entsprechenden BMF-Schreibens:

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist.
    Für die zeitliche Berücksichtigung von Nebenkosten bei Mietern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
    Randnummer 48
    Die Entscheidung, die Steuerermäßigung hinsichtlich der Aufwendungen für die regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen im Jahr der Vorauszahlung und für die einmaligen Aufwendungen im Jahr der Beschlussfassung oder
    für die gesamten Aufwendungen die Steuerermäßigung erst im Jahr der Beschlussfassung in Anspruch zu nehmen, hat jeder einzelne Eigentümer bzw. Mieter im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu treffen.

    https://www.bundesfinanzministerium....-35a-EStG.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verspätete Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Hallo FIGUL,

      vielleicht sollte man noch dazu schreiben, dass die Finanzverwaltung in diesen Fällen nicht strikt auf dem Abflussprinzip besteht, sondern gewisse Alternativen zulässt.

      Siehe Randnummern 47 und 48 des entsprechenden BMF-Schreibens:

      Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist.
      Für die zeitliche Berücksichtigung von Nebenkosten bei Mietern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
      Randnummer 48
      Die Entscheidung, die Steuerermäßigung hinsichtlich der Aufwendungen für die regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen im Jahr der Vorauszahlung und für die einmaligen Aufwendungen im Jahr der Beschlussfassung oder
      für die gesamten Aufwendungen die Steuerermäßigung erst im Jahr der Beschlussfassung in Anspruch zu nehmen, hat jeder einzelne Eigentümer bzw. Mieter im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu treffen.

      https://www.bundesfinanzministerium....-35a-EStG.html
      Ja,

      jetzt sollte man eigentlich Klarheit haben.
      Für mich war nur neu, dass es dazu auch ein Urteil von einem FG gibt

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Verspätete Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistung

        Für mich war nur neu, dass es dazu auch ein Urteil von einem FG gibt.
        Das hatte ich schon mal irgendwo gelesen, aber es nicht für so bedeutsam erachtet, weil man eben ohnehin gewisse Spielräume hat, wann man das erklärt.

        Und nachdem der Prozentsatz ja auf einheitlich 20% festgeschrieben ist, spielen allenfalls die Höchstbeträge eine Rolle dafür, wie man da agiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verspätete Geltendmachung haushaltsnaher Dienstleistung

          Bei dem Urteil handelt es sich auch nicht um ein HÖCHSTrichterliches Urteil, d.h. Du musst damit rechnen, dass das nicht überall auch von den Finanzämtern auch akzeptiert wird. Ist ja auch nicht ganz abwegig: Du weißt doch, dass da noch eine Abrechnung kommt, die mit extrem großer Wahrscheinlichkeit Handwerkerleistungen etc. ausweisen wird, und sei es nur, weil der Hausmeister Dich jeden Tag grüßt oder Du vermutest, dass die Heizung auch dieses Mal wieder gewartet wurde oder der Schornsteinfeger keinen Bogen um das Haus gemacht hat. Du kennst "nur" die genaue Höhe der Beträge noch nicht. Also ist das schon m.E. fahrlässig, wenn Du nicht den Vorgang ggf. durch Einspruch offen hältst.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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