Hallo,
da dieses Thema bei Betriebskostenabrechnung immer wieder auftaucht
hier eine Info:
Erhält ein Mieter von seinem Vermieter erst mit erheblicher Verspätung eine Spezifikation seiner BKA mit einer Auflistung auch der Beträge, die im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können,
so kann er auch NACH BESTANDSKRAFT seines Steuerbescheides für das betreffende Jahr den auf ihn entfallenden Betrag
nachtäglich steuermindernd geltend machen
FG KÖLN, Az.:11 K 1319/16
Gruß FIGUL
da dieses Thema bei Betriebskostenabrechnung immer wieder auftaucht
hier eine Info:
Erhält ein Mieter von seinem Vermieter erst mit erheblicher Verspätung eine Spezifikation seiner BKA mit einer Auflistung auch der Beträge, die im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können,
so kann er auch NACH BESTANDSKRAFT seines Steuerbescheides für das betreffende Jahr den auf ihn entfallenden Betrag
nachtäglich steuermindernd geltend machen
FG KÖLN, Az.:11 K 1319/16
Gruß FIGUL
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