Hallo zusammen,
ich bin momentan Studentin und war das auch im Jahr 2017. Ich hatte nur Einkünfte aus einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft. Diese Tätigkeit ist nicht auf Lohnsteuerkarte gelaufen. Die einzigen Abgaben die ich hatte, waren die Rentenversicherungsbeiträge (habe mich bewusst nicht freistellen lassen). Insgesamt habe ich unter 2000 € erhalten und ca. 80 € an Rentenversicherung bezahlt. Nun meine Frage: müssen die Einkünfte in die Steuererklärung? Und muss ich die Zahlungen an die Rentenversicherung als Vorsorgeaufwand angeben?
Bin leider bisher bei meiner Recherche nicht schlau aus dem Thema geworden. Die einen sagen jede Art der Einkunft muss in die Steuererklärung, andere sagen, meine Art der Einkünfte haben darin nichts verloren.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!
LG Clara
P.S.: Ich bin dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, bevor jemand fragt.
ich bin momentan Studentin und war das auch im Jahr 2017. Ich hatte nur Einkünfte aus einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft. Diese Tätigkeit ist nicht auf Lohnsteuerkarte gelaufen. Die einzigen Abgaben die ich hatte, waren die Rentenversicherungsbeiträge (habe mich bewusst nicht freistellen lassen). Insgesamt habe ich unter 2000 € erhalten und ca. 80 € an Rentenversicherung bezahlt. Nun meine Frage: müssen die Einkünfte in die Steuererklärung? Und muss ich die Zahlungen an die Rentenversicherung als Vorsorgeaufwand angeben?
Bin leider bisher bei meiner Recherche nicht schlau aus dem Thema geworden. Die einen sagen jede Art der Einkunft muss in die Steuererklärung, andere sagen, meine Art der Einkünfte haben darin nichts verloren.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!
LG Clara
P.S.: Ich bin dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, bevor jemand fragt.
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